Autor Thema: Höhergruppierung - Anerkennung Stufenlaufzeit bei Zulage  (Read 4477 times)

Marleen

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Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mir jemand bei meiner Frage weiterhelfen kann!  :)

Aktuell bin ich in der EG6 Stufe 4 eingruppiert. Während meines Verwaltungslehrgangs II wurde ich vor knapp 3 Jahren auf meine jetzige Stelle (EG 9b) umgesetzt und erhielt hierfür die entsprechende Zulage. In die Stufe 4 gelangte ich unmittelbar nach dem Wechsel auf meine aktuelle Stelle. Da ich nun den Verwaltungslehrgang II erfolgreich absolviert habe, frage ich mich, ob die Stufenlaufzeit in der Stufe 4 (3 Jahre bereits absolviert) bei meiner Höhergruppierung anerkannt werden darf.

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße

Marleen


Spid

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Bei der Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.

mirabelle

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Hallo,

ich weiß ja, dass das Land keine stufengleichen Höhergruppierungen mitmacht. Nur wurde das nicht in Bezug auf die untersten Stufen geändert?

Ich bin z.B. in E9b Stufe I angestellt seit April 2019. Durch eine erfolgreiche interne Bewerbung (kein Wechsel des AG oder gar der Abteilung) werde ich nun zum 13.01.2020 in die E11 eingruppiert.

Ich ging davon aus, dass ich ab April 2020 die Stufe 2 haben werde, weil ich ja so oder so 1 Jahr (praktisch die Grundbewährungszeit) absolviert habe.

Ist es nicht so, dass Stufe 2 das Minimum ist, dass sie bei Berufserfahrung geben müssen?

Freundliche Grüße.

Spid

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Höhergruppierungen finden im TVÖD grundsätzlich stufengleich statt, bei einer Höhergruppierung aus Stufe 1 führt diese ausnahmsweise in Stufe 2. Berufserfahrung ist bei Höhergruppierungen völlig unbeachtlich.

mirabelle

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Hallo Spid,

ich habe jetzt erst gemerkt, dass die Fragenstellerin ja nicht allgemein gefragt hat, sondern dass hier speziell eine TVÖD Frage ist. Ist das auch auf den TV-L anwendbar?

Ich traue mich gerade nicht, meinen AG danach zu fragen (man will ja nicht gierig wirken).

Bei 9 Monaten in E9 bzw. jetzt E9b Stufe 1 TV-L kam nun eine Höhergruppierung durch Jobwechsel innerhalb des Dezernats auf E11 TV-L Stufe 2 zustande?

Da bin ich auf meine Januar Lohnabrechnung gespannt. Bei der Einstellung damals auf E9 wurde mir noch gesagt, "Da Sie nur 3 Jahre Berufserfahrung auf kommunaler Ebene haben und nicht genau Verwaltungsfachwirtin sind, gibt es nur Stufe 1".
Ich ging davon aus, dass der TV-L dich generell erstmal immer auf Stufe 1 zurücksetzt. Das ist auch der Grund, warum sich so wenige Kolleginnen auf meine neue Stelle beworben haben. Die wollen Ihre Stufen nicht verlieren. Allerdings meine ich, dass die Wenigsten sich in den letzten 8 Jahren mal mit ihrem Tarifvertrag auseinandergesetzt haben.

Ich persönlich habe den TVÖD immer leichter verstanden, als den TV-L.

FG

Spid

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Ja.

mirabelle

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Huch, das ging ja schnell. Hatte die Frage noch fix höflicher formulieren wollen.

Danke vielmals :)