Autor Thema: Brückenteilzeit  (Read 5986 times)

MaryLou

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Brückenteilzeit
« am: 04.01.2020 15:12 »
Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr.
Bin neu hier und habe direkt mal paar Fragen

Ich arbeite derzeit in einer Verbandsgemeinde in Vollzeit, also 39 Stunden pro Woche (5 Tage)
Aus gesundheitlichen Gründen würde ich gerne eine Brückenteilzeit machen.
Seit 01.01.2019 ist dies möglich, mindestens 1 Jahr bis maximal 5 Jahren.
Nun zu meinen Fragen:

1. Wenn ich diese Brückenzeilzeit für 2 Jahre beantrage kann ich diese dann vor Ablauf verlängern bis ich auf die   
    5 Jahre komme, oder muß ich erst wieder eine bestimmte Zeit Vollzeit arbeiten?

2. Kann ich während der Brückenteilzeit wieder in Vollzeit wechseln wenn dies aus privaten Gründen erforderlich
    wäre?

3. Wie oft kann eine solche Brückenteilzeit gemacht werden?
    Kann mir kaum vorstellen das nach 5 Jahren eine bestimmte Zeit in Vollzeit gearbeitet werden muß und dann
    wieder bis zu 5 Jahren Brückenteilzeit genommen werden kann.


Freue mich auf Eure Antworten

Gruß MaryLou


Spid

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Antw:Brückenteilzeit
« Antwort #1 am: 04.01.2020 15:16 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

BAT

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Antw:Brückenteilzeit
« Antwort #2 am: 04.01.2020 15:40 »
Der TVÖD hat zur Teilzeit ausreichende Regelungen. Womöglich wird von der Verbandsgemeinde nicht ausreichend Gebrauch gemacht.

Wir wechseln hier teils in Monatsschritten die wöchentlichen Arbeitsstunden. Spielt der Arbeitgeber hier nicht mit?

Spid

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Antw:Brückenteilzeit
« Antwort #3 am: 04.01.2020 15:55 »
Ja, er enthält Regelungen zum eigenständigen tariflichen Teilzeitanspruch. Er regelt keine gesetzlichen Teilzeitansprüche wie jenen, der mit dem BrTzEG ins TzBfG eingefügt wurde und den die TE begehrt. Es besteht mithin keinerlei Bezug zum TVÖD, der dazu schlicht keine Regelung trifft.

MaryLou

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Antw:Brückenteilzeit
« Antwort #4 am: 04.01.2020 15:59 »
Mich beschäftigt das Thema erst seit ein paar Wochen. Es ist nicht mein Ziel dauerhaft in eine 30 Stundenwoche zu wechseln, daher fand ich das mit der Brückenteilzeit eine gute Alternative.

Mit meinem Arbeitgeber habe ich noch nicht gesprochen, möchte vorab einfach paar nützliche Infos haben.
Ich vermute sogar das diese Brückenteilzeit bei uns noch keiner der Mitarbeiter/innen wahr genommen hat.
Unsere VG hat knapp 80 Mitarbeiter und die sind entweder in Vollzeit oder Teilzeit.

BAT

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Antw:Brückenteilzeit
« Antwort #5 am: 04.01.2020 16:03 »
Dann würde ich es erst mal versuchen. Wie gesagt, bei uns ist der ständige Wechsel der wöchentlichen Arbeitszeit, gerade bei Teilzeitmodellen, kein Problem.

Aüg

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Antw:Brückenteilzeit
« Antwort #6 am: 05.01.2020 09:13 »
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 9a Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.
(2) ...
(3) .......
(4) Während der Dauer der zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit kann der Arbeitnehmer keine weitere Verringerung und keine Verlängerung seiner Arbeitszeit nach diesem Gesetz verlangen; § 9 findet keine Anwendung.
(5) Ein Arbeitnehmer, der nach einer zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit nach Absatz 1 zu seiner ursprünglichen vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückgekehrt ist, kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit nach diesem Gesetz frühestens ein Jahr nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit verlangen.....

Fabs

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Antw:Brückenteilzeit
« Antwort #7 am: 06.01.2020 11:08 »
1. Wenn ich diese Brückenzeilzeit für 2 Jahre beantrage kann ich diese dann vor Ablauf verlängern bis ich auf die   
    5 Jahre komme, oder muß ich erst wieder eine bestimmte Zeit Vollzeit arbeiten?

Eine Verlängerung ist nicht möglich, du kannst eine befristete erneute Verringerung frühestens nach einem Jahr in Vollzeit wieder beantragen. (§9a Abs. 5 TzBfG)

2. Kann ich während der Brückenteilzeit wieder in Vollzeit wechseln wenn dies aus privaten Gründen erforderlich
    wäre?

Nein, der Zeitraum wird im Voraus bestimmt. Eine frühzeitige Rückkehr wäre nur einvernehmlich möglich.

3. Wie oft kann eine solche Brückenteilzeit gemacht werden?
    Kann mir kaum vorstellen das nach 5 Jahren eine bestimmte Zeit in Vollzeit gearbeitet werden muß und dann
    wieder bis zu 5 Jahren Brückenteilzeit genommen werden kann.

Genau so ist es. 5 Jahre Teilzeit nach §9a TzBfG, anschließend ein Jahr Vollzeit und dann wieder 5 Jahre Teilzeit wären kein Problem.