Autor Thema: "Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?  (Read 7715 times)

Wegmännchen2020

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Hallo liebe Gemeinde.  ;)
Ich bin neu hier und grüße herzlich an dieser Stelle jeden von euch  :)


Vorweg: Ich habe die Suchfunktion schon genutzt, konnte aber keine Antwort auf meine Frage finden. :-\
Zu meiner Frage:
Habe ich als Mitarbeiter bei der Stadt eine Art Anspruch auf einen Kita Platz (BEI der Stadt) ?

Entschuldigt bitte diese merkwürdige Frag, aber ich bin mitlerweile echt am verzweifeln....  :'(


Ich freue mich über jede Antwort.

Liebe Grüßen,

Wegmann

Apek

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Antw:"Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?
« Antwort #1 am: 05.01.2020 23:59 »
Wäre im allgemeinen Unterforum besser aufgehoben, da der TVöD hierzu keine Regelung trifft.

Abgesehen davon ist mir hierzu nichts Allgemeines rechtsgültiges BB bekannt. Wenn dann nur auf lokaler/kommunaler Ebene.

Wo liegt denn das Problem?

@Admin: Bitte verschieben

Wegmännchen2020

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Antw:"Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?
« Antwort #2 am: 06.01.2020 00:07 »
Vielen Dank für deine Antwort.  ;)
Ich werde mich morgen mal bei meinem Arbeitgeber schlau machen.


Lars73

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Antw:"Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?
« Antwort #3 am: 06.01.2020 09:07 »
Es besteht ein allgemeiner Anspruch für alle Eltern gegenüber der Stadt. Der kann ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.

was_guckst_du

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Antw:"Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?
« Antwort #4 am: 06.01.2020 10:32 »
...und es gibt keinen "besonderen" Anspruch für bei der jeweiligen Stadt beschäftigte Eltern!...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kat

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Antw:"Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?
« Antwort #5 am: 06.01.2020 10:40 »
Inzwischen hat doch jeder einen Anspruch auf Kitaplatz.

BStromberg

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Antw:"Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?
« Antwort #6 am: 07.01.2020 12:59 »
...und es gibt keinen "besonderen" Anspruch für bei der jeweiligen Stadt beschäftigte Eltern!...

Wobei ich von einer verwandten Familie in Bayern gehört habe, dass dort tatsächlich gewisse Kontingent- bzw. Vorrangplätze für im öD Beschäftigte vorgehalten werden (Stadt München, LMU). Hat mich zwar ein wenig verwundert, aber ich habe keinen Zweifel am Wahrheitsgehalt dieser Behauptung (siehe z.B.: https://www.uni-muenchen.de/ueber_die_lmu/portraet/diversity/lmu-familienfreundlich/betreuungseinrichtung-lmu1/index.html).

Für NRW kenne ich das so aber nicht... würde sich hier wohl "Klüngel" schimpfen.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

was_guckst_du

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Antw:"Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?
« Antwort #7 am: 07.01.2020 13:32 »
...oder als Standortvorteil bzw. Beschäftigtenbindung...
Gruß aus "Tief im Westen"

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was_guckst_du

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Antw:"Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?
« Antwort #8 am: 07.01.2020 13:35 »
Für NRW kenne ich das so aber nicht... würde sich hier wohl "Klüngel" schimpfen.

...würde hier zu Proteststürmen führen, ala ...."die verdammten Sesselfurzer....jetzt nehmen sie uns auch noch die Kitaplätze weg, bei den ganzen Privilegien, die die sowieso schon haben...die sollen erstmal Steuern zahlen!"

 ;D ;D ;D
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Lars73

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Antw:"Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?
« Antwort #9 am: 07.01.2020 14:02 »
Wir (Bundesbehörde) hatten auch mal Belegplätze in der städtischen Kita um kurzfristigen Bedarf bei Neueinstellung erfüllen zu können. Die städtische Klinik hat nach meiner Kenntnis eine eigene Kita.

RsQ

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Antw:"Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?
« Antwort #10 am: 07.01.2020 14:20 »
Wobei ich von einer verwandten Familie in Bayern gehört habe, dass dort tatsächlich gewisse Kontingent- bzw. Vorrangplätze für im öD Beschäftigte vorgehalten werden (Stadt München, LMU).
Ich kenne das hier vor Ort auch. Ein städtischer Kindergarten liegt neben dem (städtischen) Klinikum und hat auch erweiterte Öffnungszeiten, die auf den Bedarf des Klinikums abgestimmt sind. Auch hier gibt es Kontingentplätze bzw. Vorrang für Kinder von Klinikums-MA. Das finde ich durchaus sinnvoll.

Kryne

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Antw:"Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?
« Antwort #11 am: 07.01.2020 15:24 »
Es besteht ein allgemeiner Anspruch für alle Eltern gegenüber der Stadt. Der kann ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.

Bringt dir trotzdem nix. Wenn kein Platz da ist, bringt dir das Urteil auch keinen Platz. Gibt bei uns im Nachbarkreis einen solchen Fall. Eltern haben klar recht bekommen, Platz gibt es trotzdem keinen, weil halt keiner da ist.

Du kannst dann nur ggf. das Geld was du für private Betreuung ausgeben musst, später bei der Stadt geltend machen als Schadenersatz.


Lars73

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Antw:"Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?
« Antwort #12 am: 07.01.2020 15:41 »
In den Fällen die ich kenne hat die Klage vermutlich was gebracht, weil die betroffene Stadt den nächsten freien Platz an die Kläger und nicht die anderen wartenden Eltern vergeben hat. Löst das allgemeine Problem natürlich nicht...

BStromberg

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Antw:"Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?
« Antwort #13 am: 08.01.2020 09:17 »
In den Fällen die ich kenne hat die Klage vermutlich was gebracht, weil die betroffene Stadt den nächsten freien Platz an die Kläger und nicht die anderen wartenden Eltern vergeben hat. Löst das allgemeine Problem natürlich nicht...

Es könnte soooo einfach sein.  :)

Mittels realistischer Prognosen zur regionalen Bevölkerungsentwicklung und unter Berücksichtigung der elterlichen Betreuungspräferenzen kann man mittelfristig (zumindest bis zu 10 Jahre nach vorne schauend) sehr gut brauchbare Bedarfsanalysen anstellen. Dann braucht es natürlich noch den politischen Willen, entsprechende Bedarfe zu befriedigen. Eine Kita lässt sich von der ersten Idee bis zum Bezug unter günstigen Bedingungen auf jeden Fall binnen 18-24 Monaten ans Netz bringen; in der Praxis mehrfach unter Beweis gestellt.

Stattdessen wird (im Großen wie im Kleinen) viel zu oft in prestigeträchtige Objekte (fehl)investiert und ein gehöriger Anteil am Steueraufkommen (exponentiell anwachsend) für soziale Wohltaten "verkonsumiert"... ohne irgendwelche positiven Nachhaltigkeitsfaktoren für die Gesellschaft.  :-X

Diesbezüglich sollte sich jeder (der etwas Zeit hat) mal den Spaß machen und bei den Entscheidungsträgern (Kreistage, Stadtparlamente) in den Gremiensystemen die Kostenentwicklung z.B. bei der Betreuung sog. minderjähriger Flüchtlinge recherchieren. Da kommen einem als Steuerzahler - allein mit Blick auf die fiskalische Dimension - schon die Tränen. Von Machenschaften wie bei der AWO Frankfurt fangen wir da besser mal nicht an.

Kurzum:
Es könnten auskömmliche Kita-Plätze in kurzer Zeit realisiert werden!
Vor 2015 war ja angeblich nie Geld in auskömmlicher Menge vorhanden,
seither wächst es scheinbar auf Bäumen, fällt vom Himmel oder liegt auf der Straße;
man sollte es bloß für nachhaltige Infrastruktur nutzen;
allen voran für BILDUNG BILDUNG BILDUNG!

Kein steuerzahlender Bürger sollte sich den Kita-Platz für sein/e Kind/er gerichtlich erstreiten müssen.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

BAT

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Antw:"Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?
« Antwort #14 am: 08.01.2020 09:28 »
Die Kita - Unterbringung ist keine Leistungen für die Eltern, sondern industriepolitische Interessenslage. Gewinnung der Arbeiterreserve.

Selbst wenn man dieses idiotische Modell für wünschenswert hält, dürfte aufgrund des fehlenden Personals kein geeigneter Schlüssel für die Betreuung zu erreichen sein. Saturierte Eltern sind zudem nicht an einem Downgrade Ihrer Kinder interessiert.

Ich halte das Unfug. Aus der Ostzone hätte man besser die Polikliniken übernehmen können. Nicht jedoch eine unnötig niedrige Nettoentlohnung, bedingt durch die Abgabenlast, welches so viel umverteilt, weil es für jedes Wehwehchen ein staatliches Goodie geben soll.