Hallo zusammen,
soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen, werden Beschäftigte am 24.12. und am 31.12. unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt.
Das Arbeitszeitkonto "aller" Mitarbeiter wird am 24.12. und/oder 31.12. automatisch (elektr. Arbeitszeiterfassung) "ausgenullt". Mitarbeiter die dienstplanmäßig arbeiten müssen, erhalten die tatsächlich geleistete Arbeitszeit auf dem Gleitzeitkonto als Pluszeit gutgeschrieben, die Zeit kann dann abgefeiert werden.
Wenn nun ein Mitarbeiter am 24.12. und/oder 31.12. arbeiten müsste, sich dann aber arbeitsunfähig meldet, bekommt er dann trotzdem die Arbeitszeit gutgeschrieben, welche er gearbeitet hätte, wenn er nicht erkrankt wäre (was im Ergebnis Plusstunden für die Erkrankung bedeutet)?
Danke!