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"Anspruch" auf Kitaplatz bei Beschäftigung der Stadt?

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Kat:
Inzwischen hat doch jeder einen Anspruch auf Kitaplatz.

BStromberg:

--- Zitat von: was_guckst_du am 06.01.2020 10:32 ---...und es gibt keinen "besonderen" Anspruch für bei der jeweiligen Stadt beschäftigte Eltern!...

--- End quote ---

Wobei ich von einer verwandten Familie in Bayern gehört habe, dass dort tatsächlich gewisse Kontingent- bzw. Vorrangplätze für im öD Beschäftigte vorgehalten werden (Stadt München, LMU). Hat mich zwar ein wenig verwundert, aber ich habe keinen Zweifel am Wahrheitsgehalt dieser Behauptung (siehe z.B.: https://www.uni-muenchen.de/ueber_die_lmu/portraet/diversity/lmu-familienfreundlich/betreuungseinrichtung-lmu1/index.html).

Für NRW kenne ich das so aber nicht... würde sich hier wohl "Klüngel" schimpfen.

was_guckst_du:
...oder als Standortvorteil bzw. Beschäftigtenbindung...

was_guckst_du:

--- Zitat von: BStromberg am 07.01.2020 12:59 ---Für NRW kenne ich das so aber nicht... würde sich hier wohl "Klüngel" schimpfen.

--- End quote ---

...würde hier zu Proteststürmen führen, ala ...."die verdammten Sesselfurzer....jetzt nehmen sie uns auch noch die Kitaplätze weg, bei den ganzen Privilegien, die die sowieso schon haben...die sollen erstmal Steuern zahlen!"

 ;D ;D ;D

Lars73:
Wir (Bundesbehörde) hatten auch mal Belegplätze in der städtischen Kita um kurzfristigen Bedarf bei Neueinstellung erfüllen zu können. Die städtische Klinik hat nach meiner Kenntnis eine eigene Kita.

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