Hallo zusammen,
folgender theoretischer Sachverhalt:
Eine Beschäftigte (geboren im Juli 1958) ist seit über 2 Jahren arbeitsunfähig, Schwerbehinderung seit Februar 2017 liegt vor, und gibt nun im Dezember 2019 einen Rentenbescheid ab. Dieser Rentenbescheid bewilligt eine Altersrente mit Abschlägen wegen Schwerbehinderung rückwirkend zum 01.08.2019 (Antrag hierauf wurde im Mai 2019 gestellt).
Wann tritt die Beschäftigte aus dem Unternehmen aus?
Ich hätte in diesem Fall analog den §33 Abs. 2 TVöD angewendet, da es sich nicht um eine Regelaltersrente wie im §33 Abs. 1 TVöD handelt. Damit wäre ich auf einen Austritt mit Ablauf des 31.12.2019 gekommen.
Über eine zielgerichtete, begründete Antwort würde ich mich sehr freuen.
VG
Fabs