Autor Thema: Beendigung Arbeitsverhältnis Rentenbescheid Altersrente für SBH rückwirkend  (Read 3995 times)

Fabs

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Hallo zusammen,

folgender theoretischer Sachverhalt:

Eine Beschäftigte (geboren im Juli 1958) ist seit über 2 Jahren arbeitsunfähig, Schwerbehinderung seit Februar 2017 liegt vor, und gibt nun im Dezember 2019 einen Rentenbescheid ab. Dieser Rentenbescheid bewilligt eine Altersrente mit Abschlägen wegen Schwerbehinderung rückwirkend zum 01.08.2019 (Antrag hierauf wurde im Mai 2019 gestellt).

Wann tritt die Beschäftigte aus dem Unternehmen aus?

Ich hätte in diesem Fall analog den §33 Abs. 2 TVöD angewendet, da es sich nicht um eine Regelaltersrente wie im §33 Abs. 1 TVöD handelt. Damit wäre ich auf einen Austritt mit Ablauf des 31.12.2019 gekommen.

Über eine zielgerichtete, begründete Antwort würde ich mich sehr freuen.

VG
Fabs

McOldie

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Arbeitnehmer, die im Zusammenhang mit dem Bezug von „vorgezogener“ Altersrente aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden wollen, müssen das Arbeitsverhältnis durch Kündigung unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfrist oder durch Auflösungsvertrag beenden. Es tritt keine automatische Beendigung ein.

Bei einer  vorzeitigen Altersrente für schwerbehinderte Menschen greift also weder Abs. 1 noch Abs. 2. Die Vorschrift des Abs. 2 greift nur bei teilweiser oder voller Erwerbsminderungsrente. Eine analoge Anwendung scheidet aus.
Im übrigen, der Arbeitgeber ist von der Zustellung eines Rentenbescheides unverzüglich zu informieren.

iro38

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Wenn es sich um eine Rente nach § 236a SGB VI handelt, greift § 33 Abs. 4 TVöD.