Hallo allerseits
Kurz vorab, bin Tarifangestellter in einer Kommune, also gilt der TVÖD Vka.
Bei mir ist es dieses Jahr so weit, im Herbst wird geheiratet und es geht so langsam an die Planung. Wichtig ist natürlich erstmal der Termin und da alles rechtzeitig mit Urlaub usw. abzuklären.
Sehe ich das richtig, dass der TVöD durch §29 eine bezahlte Freistellung zur Eheschließung im Sinne des §616 BGB grundsätzlich erstmal ausschließt ? (Ist mir immer noch ein Rätsel warum ein Tarifvertrag jemanden schlechter Stellen darf als die ständige Rechtsprechung
).
Gibt es trotzdem die Möglichkeit Sonderurlaub dafür zu beantragen ? Auf welcher Grundlage ? Eventuell nach §29 (3), hiernach "kann" der AG in sonstigen Fällen ja bis zu 3 Tage Sonderurlaub gewähren. Ich denke einen Versuch könnte es ja wert sein.
Hat da jemand Erfahrungen ?
Im Endeffekt isses mir gleich, aber man nimmt halt schon mit was geht