Autor Thema: Sonderurlaub Eheschließung  (Read 29970 times)

Kryne

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Antw:Sonderurlaub Eheschließung
« Antwort #15 am: 07.01.2020 10:47 »
@Kaffeetassensucher
Das ist doch schon ausgeurteilt. Tarifverträge können den Anspruch nach §616 BGB einschränken. Dies ist sogar über Arbeitsvertrag möglich.

Und da haben wir doch das Stichwort wieder ;)

"Einschränken", es wurde ja bestritten das der Tarifvertrag den Anspruch einschränkt, was er aber de facto tut. Liegt natürlich maßgeblich an unseren Gesetzestexten die von irgendwelchen Stümpern erdacht wurden. Wenn im §616 einfach konkret drinstehen würde, für was es eine Freistellung gibt und für was nicht, dann hätten sich nicht über Jahrzehnte viele Gerichte damit beschäftigen müssen. Kostet immerhin auch ordentlich Steuergeld und ist ja nicht so, dass unsere Justiz nix zutun hätte und dann könnte dieser Anspruch auch durch Verträge nicht mehr eingeschränkt werden  ::)

Und ohne den §29 (1) TVöD würde sicher kein AG einen Antrag ablehnen, wenn dieser mir Eheschließung begründet wird, denn die Rechtsprechung ist hier eindeutig und der AG könnte nicht erwarten vor Gericht zu gewinnen. Wenn er also ablehnt, dann nur in der Hoffnung der AN scheut den Rechtsweg. Hier bei uns würde es dann auch Zirkus mit der Revision geben, die dann unnötige Gerichtskosten bemängeln würden, weil man von Anfang an zu 99% sicher sein konnte wie es ausgeht.


Ich habe inzwischen einfach mal telefonisch bei der Perso nachgefragt, sofern mein Sachgebietsleiter zustimmt, gibt es für den Tag der Eheschließung eine Freistellung bei uns. Wieso weshalb warum habe ich nicht mehr nachgefragt, will ja nix aufwirbeln oder schlafende Hunde wecken.


was_guckst_du

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Antw:Sonderurlaub Eheschließung
« Antwort #16 am: 07.01.2020 13:37 »
...und warum hast du das "Problem" nicht direkt auf diesem Wege gelöst... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MrRossi

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Antw:Sonderurlaub Eheschließung
« Antwort #17 am: 07.01.2020 14:15 »
und warum nicht die schlafende Hude wecken?

Kryne

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Antw:Sonderurlaub Eheschließung
« Antwort #18 am: 07.01.2020 15:30 »
...und warum hast du das "Problem" nicht direkt auf diesem Wege gelöst... ::)

Bevor ich mich in die Höhe des Löwen wage, höre ich mich gerne mal um, was es so für Regelungen und Erfahrungen noch gibt ;)

Und neben einer eigenen umfangreichen Recherche habe ich eben auch nochmal hier nachgefragt. Hätte ja sein können, dass ich irgendwas übersehen habe.

Zitat
und warum nicht die schlafende Hude wecken?

Weil es mir ehrlich gesagt egal ist, auf was diese Regelung beruht bei uns. Wieso solle ich weiter nachbohren ?


yamato

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Antw:Sonderurlaub Eheschließung
« Antwort #19 am: 08.01.2020 06:50 »
"Einschränken", es wurde ja bestritten das der Tarifvertrag den Anspruch einschränkt, was er aber de facto tut. Liegt natürlich maßgeblich an unseren Gesetzestexten die von irgendwelchen Stümpern erdacht wurden. Wenn im §616 einfach konkret drinstehen würde, für was es eine Freistellung gibt und für was nicht, dann hätten sich nicht über Jahrzehnte viele Gerichte damit beschäftigen müssen. Kostet immerhin auch ordentlich Steuergeld und ist ja nicht so, dass unsere Justiz nix zutun hätte und dann könnte dieser Anspruch auch durch Verträge nicht mehr eingeschränkt werden  ::)

Wenn Gesetze so dezidiert und Einzelfallbezogen wären, dann wären sie nicht anwendbar.
Das BGB mit seinen fast 3000 §§ müsste wahrscheinlich halbjährlich vom Gesetzgeber geändert werden, um wieder irgendeinen Paragraphen anzupassen. Ich bahaupte das wäre teurer.
So besteht das BGB seit mehr als 100 Jahren und für so einen langen Zeitraum wären sehr wenig Änderungen nötig.
Nehmen Sie als Besipiel den Absatz 1 aus § 138 BGB
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Allein die Auffassung was gute Sitten sind ändert sich alle paar Jahre, würden Sie hier also einzeln aufführen was ein Verstoß gegen die guten Sitten ist, müssten  Sie das Gesetz alle paar Jahre ändern.
In Ihrem Beispiel hätte man das Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft ändern müssen und jetzt erneut, weil keine neuen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden können.

nichts_tun

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Antw:Sonderurlaub Eheschließung
« Antwort #20 am: 08.01.2020 15:52 »
Zwischenfrage: verstehe ich das richtig, dass man auf Grundlage des § 616 BGB  - außerhalb des öD - einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung aufgrund der eigenen Eheschließung gewährt bekommen kann?

Lars73

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Antw:Sonderurlaub Eheschließung
« Antwort #21 am: 08.01.2020 15:57 »
@nichts_tun
Wenn der Tarif- oder Arbeitsvertrag keine Regelung zur Freistellung trifft.

nichts_tun

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Antw:Sonderurlaub Eheschließung
« Antwort #22 am: 08.01.2020 16:08 »
Das ist wohl an mir bislang vorbeigegangen, aber ich wäre noch nicht einmal auf die Idee gekommen, für meine Hochzeit eine (bezahlte) Freistellung zu fordern, geschweige denn, dass die Rechtsprechung dies aus § 616 BGB heraus liest.

BAT

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Antw:Sonderurlaub Eheschließung
« Antwort #23 am: 08.01.2020 17:24 »
Basiert das Gesetz und die Rechtsprechung nicht sowieso auf dem gesetzlichen Mindesturlaub und ist daher schlicht bei den meisten Tarifverträgen nicht einschlägig?

Als wichtiges Kriterium im TVÖD könnte ich mir nur die Maßgabe vorstellen, den Urlaub in längeren Teilen zu nehmen und nicht tageweise (oder haben wir diese Regelung nur hausintern...?)

Ansonst halte ich diese Sonderfälle für Unfug.

Spid

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Antw:Sonderurlaub Eheschließung
« Antwort #24 am: 08.01.2020 17:37 »
Nein.

Kryne

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Antw:Sonderurlaub Eheschließung
« Antwort #25 am: 09.01.2020 13:56 »
Das ist wohl an mir bislang vorbeigegangen, aber ich wäre noch nicht einmal auf die Idee gekommen, für meine Hochzeit eine (bezahlte) Freistellung zu fordern, geschweige denn, dass die Rechtsprechung dies aus § 616 BGB heraus liest.

Es ist eigentlich üblich. Mir persönlich ist auch keiner bekannt der keine Freistellung (bezahlt natürlich) für die Hochzeit bekommen hätte. Ich bin im Freundeskreis einer der letzten, daher habe ich schon einiges mitbekommen halt.

Beerdigung der Großeltern ist eben so ein Punkt bei dem fast Jeder den ich kenne eine bezahlte Freistellung bekommt, ist gem. TVÖD ebenso ausgeschlossen.

Wenn man nach §616 und der allgemeinen Rechtsprechung geht (an der man sich durchaus orientieren kann, denn 99% der Fälle sind durchgeurteilt durch sämtliche Instanzen) gibt es sogar für die silberne und goldene Hochzeit der Eltern eine bezahlte Freistellung, teilweise sogar für die Hochzeit von Geschwistern.

 

BAT

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Antw:Sonderurlaub Eheschließung
« Antwort #26 am: 09.01.2020 14:07 »
Der TVÖD ist halt einer der schlechteren Tarifverträge im Land. Gilt für viele Aspekte.

Bastel

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Antw:Sonderurlaub Eheschließung
« Antwort #27 am: 09.01.2020 14:35 »
Der TVÖD ist halt einer der schlechteren Tarifverträge im Land. Gilt für viele Aspekte.

Jahrhundertwerk!