Autor Thema: EG im Besucherservice  (Read 3502 times)

Loenie

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EG im Besucherservice
« am: 06.01.2020 14:01 »
Hallo,

es ist das erste Mal, dass ich mich mit TVöD auseinandersetze und erhoffe mir ein bisschen Klarheit durch eure Erfahrung.

Ich habe eine Stellenausschreibung als Mitarbeiter*in im Besucherservice gefunden. Nun steht dort, dass die Vergütung nach TVöD erfolgt, dennoch soll man seine Gehaltsvorstellung angeben. Nun meine Fragen:

1. Gibt man die Gehaltsvorstellung dann in einer EG an oder in Zahlen?

2. Welche EG ist für so eine Stelle angemessen?
Die Arbeit umfasst den Ticketverkauf, Abendkasse, Bearbeitung von Kundenanfragen, Kundendatenpflege, Bürotätigkeiten. Es wird eine abgeschlossene Berufsausbildung gewünscht (ich habe keine Ausbildung sondern einen Bachelor in einem relativ relevanten Fach). Dann werden Kentnisse von gewissen Ticket-Programmen als Vorteil angesehen, die ich nicht habe. Die Arbeit bedarf einer gründlichen Einarbeitung.

Wenn ich jetzt nach all den Infos die ich so über TVöD sammeln konnte, werten sollte, dann würde ich sagen, dass mindestens EG 5 angemessen ist. Aber ich würde mich freuen, wenn hier jemand dabei ist, der da vielleicht ein bisschen mehr Ahnung von hat und seine Einschätzung mitteilen könnte.

Ich danke euch schonmal!
Liebe Grüße,
Leonie

WasDennNun

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Antw:EG im Besucherservice
« Antwort #1 am: 06.01.2020 14:21 »
ich gehe erstens davon aus das du nicht beim Bund, sondern in einer Kommune angestellt werden wirst. Daher evtl. falsches Unterforum.

Und ich sehe da eher die E3 als die E5. Denn weder schwierige Tätigkeiten noch gründliche Fachkenntnisse ist in deiner Tätigkeitsbeschreibung zu sehen.

Loenie

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Antw:EG im Besucherservice
« Antwort #2 am: 06.01.2020 14:30 »
Danke für Deine Einschätzung.

Bzgl. Bund oder Kommune bin ich mir nicht sicher, zu den Gesellschaftern zählt aber unter anderem die Bundesrepublik Deutschland, weshalb ich mich für dieses Unterforum entschieden habe.

Das mit den Tätigkeiten leuchtet mir ein, aber wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung erwünscht ist, dann fängt das doch erst bei EG 5 an, oder verstehe ich das falsch. Sicherlich muss die Ausbildung auch für die Arbeit relevant sein, aber würde man davon ausgehen, dass ich eine passende Berufsausbildung hätte, würde doch EG 5 Sinn ergeben oder?

Spid

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Antw:EG im Besucherservice
« Antwort #3 am: 06.01.2020 14:37 »
Nein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Weder eine in der Stellenausschreibung genannte Voraussetzung noch ein erreichter Bildungsabschluß sind dafür maßgeblich. Letzteres wird nur dann relevant, wenn in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person genannt ist. Dann erfolgt bei Nichterfüllung die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.

E3-E4 halte ich für zutreffend.

Loenie

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Antw:EG im Besucherservice
« Antwort #4 am: 06.01.2020 15:07 »
Okay alles klar, das heißt es geht bei der Zuordnung der EG ausschließlich um die auszuübende Tätigkeit. Ich danke euch für die Erklärung und die Einschätzung!

Kat

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Antw:EG im Besucherservice
« Antwort #5 am: 07.01.2020 11:01 »
Erwünscht heißt ja auch nicht erforderlich. Wünschen kann man viel.