Autor Thema: Überleitung und Stufenzugehörigkeit  (Read 2251 times)

barbapapa

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Überleitung und Stufenzugehörigkeit
« am: 06.01.2020 15:28 »
Guten Tag liebe Foumsgemeinde.
Ich bin als Schulsozialarbeiter zum 07.01.2019 in EG 10 Stufe3 eingestellt worden.
Zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel bekam ich enen Brief der Bezirksregierung, dass die Überleitung nach §29e TVÜ-Länder zum 01.01.2020 erfolgen soll, die Umsetzung aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen würde.
Nun meine Fragen:
Ist der Termin der Vereinbarung bindend, oder der tatsächliche Termin.
Ab dem 08.01.2020 wäre ich ja 2 Jahre in Stufe 3 und würde dann ja eine Stufe höher eingruppiert werden.
Falls dem nicht so wäre, dann träfe folgendes Szenario ein:
Überleitung von EG 10 3880,76€ zu S15 (Stufe 2) 3691,21€ wäre demnach also weniger als zuvor.
Greift hier dann der Garantiebetrag und wie hoch wäre Dieser?

TV-Ler

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Antw:Überleitung und Stufenzugehörigkeit
« Antwort #1 am: 06.01.2020 15:35 »
Es sind die  Verhältnisse am 01.01.2020 maßgebend.

Spid

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Antw:Überleitung und Stufenzugehörigkeit
« Antwort #2 am: 06.01.2020 16:00 »
Am 08.01.20 wirst Du gem. Sachverhaltsschilderung keine zwei Jahre in Stufe 3 verbracht haben, sondern vielmehr ein Jahr und einen Tag. Die Überleitung erfolgte jedoch am 01.01.20, mithin also in S15 Stufe 2.

Ein Garantiebetrag ist nur bei Höhergruppierung vorgesehen. Hier liegt jedoch eine Überleitung vor. Es ist nach §29e Abs. 3 aus dem Entgelt, das in E10/3 erzielt würde, gebildet. Übersteigt das (dynamisierte) Vergleichsentgelt das Tabellenentgelt der neuen Eingruppierung, wird das Vergleichsentgelt so lange gezahlt, wie es das Tabellenentgelt der neuen Eingruppierung übersteigt.