Autor Thema: Dezember 2019 weniger Gehalt  (Read 7608 times)

dschuma

  • Gast
Dezember 2019 weniger Gehalt
« am: 07.01.2020 07:44 »
Hallo zusammen,
als ich mein Dezembergehalt erhalten habe, fiel mir auf, dass ich ca. 15 Euro weniger bekommen habe als sonst (E13 in Rheinland-Pfalz). Einem Kollegen ging es genauso. Weiß hier zufällig jemand, woran das liegen könnte? Handelt es sich dabei um eine einmalige Sache oder ist diese Änderung dauerhaft? Ich kam bisher noch nicht dazu, die Abrechnung mit einer älteren zu vergleichen, bin jedoch neugierig, ob hier vielleicht jemand mehr dazu weiß.
Vielen Dank schon einmal im Voraus! :) 

Joachim85

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Dezember 2019 weniger Gehalt
« Antwort #1 am: 08.01.2020 11:06 »
Bei mir waren es gar 150 €. Bin auf die Abrechnung gespannt.

2Qt2beStr8

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Dezember 2019 weniger Gehalt
« Antwort #2 am: 08.01.2020 12:22 »
Bei mir waren es auch 20 Euro weniger.

Gibt es nicht dieses VBL Aufzehrmodell? Liegt es evtl. daran?

tv-landschaft

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 68
Antw:Dezember 2019 weniger Gehalt
« Antwort #3 am: 08.01.2020 14:18 »
Bei mir waren es auch 20 Euro weniger.

Gibt es nicht dieses VBL Aufzehrmodell? Liegt es evtl. daran?

Das wollte ich auch erst schreiben, aber das wäre bei E13 schon deutlich eher verbraucht. https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/zusatzversorgung.html

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,466
Antw:Dezember 2019 weniger Gehalt
« Antwort #4 am: 08.01.2020 15:08 »
...neuerdings wird nach Leistung gezahlt... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

dschuma

  • Gast
Antw:Dezember 2019 weniger Gehalt
« Antwort #5 am: 08.01.2020 20:15 »
Hallo zusammen,
als ich mein Dezembergehalt erhalten habe, fiel mir auf, dass ich ca. 15 Euro weniger bekommen habe als sonst (E13 in Rheinland-Pfalz). Einem Kollegen ging es genauso. Weiß hier zufällig jemand, woran das liegen könnte? Handelt es sich dabei um eine einmalige Sache oder ist diese Änderung dauerhaft? Ich kam bisher noch nicht dazu, die Abrechnung mit einer älteren zu vergleichen, bin jedoch neugierig, ob hier vielleicht jemand mehr dazu weiß.
Vielen Dank schon einmal im Voraus! :)

Habe eben mal nachgesehen und verglichen. Die 15 Euro finden sich in der Lohnsteuer wieder. Dort wurde mir im Dezember mehr abgezogen als sonst.

2Qt2beStr8

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Dezember 2019 weniger Gehalt
« Antwort #6 am: 09.01.2020 06:24 »
...neuerdings wird nach Leistung gezahlt... 8)

dann müsste ich jeden Monat 5.000 Euro mehr bekommen :-)

dschuma

  • Gast
Antw:Dezember 2019 weniger Gehalt
« Antwort #7 am: 09.01.2020 07:18 »
Gibt es auch einen Lohnsteuerjahresausgleich, der zu einer Mehrbelastung führt? Falls ja, dann könnte es das sein. Normalerweise ist die Lohnsteuer geringer, um Spitzen aus ungleichmäßiger Zahlung im Laufe des Jahres auszugleichen.

Das war auch mein erster Gedanke. Etwas anderes fällt mir ehrlich gesagt auch nicht ein, jedoch konnte ich via Google nur wenige konkrete Informationen zu diesem Szenario finden.

Fleißige Biene

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:Dezember 2019 weniger Gehalt
« Antwort #8 am: 09.01.2020 07:59 »
Der Freibetrag für VBL ist dann aufgebraucht und es werden mehr steuerliche Abzüge fällig. Das geschieht häufig ab E 11 aufwärts.

Icke

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:Dezember 2019 weniger Gehalt
« Antwort #9 am: 09.01.2020 11:53 »
Der Freibetrag für VBL ist dann aufgebraucht und es werden mehr steuerliche Abzüge fällig. Das geschieht häufig ab E 11 aufwärts.

Aber nicht erst im Dezember und auch nicht in Höhe von nur 15 Euro.

Tina37

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Dezember 2019 weniger Gehalt
« Antwort #10 am: 09.01.2020 14:03 »
Je nach Arbeitszeitanteil und/oder Entgeltgruppe ist der Freibetrag früher oder später aufgebraucht, wenn das Aufzehrmodell (z. B. Berlin) verwendet wird. Beim Verteilungsmodell wird der Freibetrag auf alle Monate in gleicher Höhe aufgeteilt.

Ob die Abzüge mit dem aufgebrauchten VBL-Freibetrag zusammenhängen, erkennt man an der Aufstellung aller Bruttobeträge. Dort erscheint dann zusätzlich "ZVK Hinz Betrag Steuer". Dann erhöhen sich sowohl das Steuerbrutto als auch der entsprechende Abzug  in der Lohnsteuer.

Hilft das weiter?

Icke

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:Dezember 2019 weniger Gehalt
« Antwort #11 am: 09.01.2020 15:58 »
Je nach Arbeitszeitanteil und/oder Entgeltgruppe ist der Freibetrag früher oder später aufgebraucht, wenn das Aufzehrmodell (z. B. Berlin) verwendet wird. Beim Verteilungsmodell wird der Freibetrag auf alle Monate in gleicher Höhe aufgeteilt.

Ob die Abzüge mit dem aufgebrauchten VBL-Freibetrag zusammenhängen, erkennt man an der Aufstellung aller Bruttobeträge. Dort erscheint dann zusätzlich "ZVK Hinz Betrag Steuer". Dann erhöhen sich sowohl das Steuerbrutto als auch der entsprechende Abzug  in der Lohnsteuer.

Hilft das weiter?

Wie gesagt: Das VBL-Aufzehrmodell wird bei nur 15 Euro Abzug ausschließlich beim Dezembergehalt in E 13 sicher nicht der Grund sein.

Söder

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Dezember 2019 weniger Gehalt
« Antwort #12 am: 09.01.2020 17:13 »
Ob die Abzüge mit dem aufgebrauchten VBL-Freibetrag zusammenhängen, erkennt man an der Aufstellung aller Bruttobeträge. Dort erscheint dann zusätzlich "ZVK Hinz Betrag Steuer". Dann erhöhen sich sowohl das Steuerbrutto als auch der entsprechende Abzug  in der Lohnsteuer.

Tinas Antwort ist korrekt, man überprüfe die Bezügemitteilungen auf das Vorhandensein dieser Zeile...

Icke

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:Dezember 2019 weniger Gehalt
« Antwort #13 am: 09.01.2020 20:41 »
Ob die Abzüge mit dem aufgebrauchten VBL-Freibetrag zusammenhängen, erkennt man an der Aufstellung aller Bruttobeträge. Dort erscheint dann zusätzlich "ZVK Hinz Betrag Steuer". Dann erhöhen sich sowohl das Steuerbrutto als auch der entsprechende Abzug  in der Lohnsteuer.

Tinas Antwort ist korrekt, man überprüfe die Bezügemitteilungen auf das Vorhandensein dieser Zeile...

Von Vollzeit ausgehend würden dann aber schon ab etwa August Abzüge stattfinden, und zwar deutlich mehr als 15 Euro.