Gut, gut.
Unser MA kann also auf den Posten, bekommt zunächst eine Zulage zur E9c, nach vier Monaten und müsste die Prüfung die ihn qualifiziert nachholen.
So, jetzt ein kleiner Haken.
Für >E9b wird also der AII oder das Bachelorstudium vorausgesetzt. Der Kollege hat kein Abitur. Nach Landesrecht gibt es hier in Hessen nicht die Möglichkeit einen beruflich Qualifizierten in ein Studium zu stecken, wie es z.B. in NRW möglich ist.
Zitat:
Im Rahmen eines Modellversuchs an den Hochschulen des Landes zur Erprobung neuer Wege des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte nach § 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 6 Satz 2 des Hessischen Hochschulgesetzes besitzen Personen mit mittlerem Schulabschluss und qualifiziertem Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung, die nach dem 1. Januar 2011 abgeschlossen wurde, eine Hochschulzugangsberechtigung entsprechend § 54 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 3 des Hessischen Hochschulgesetzes. Ein qualifizierter Abschluss im Sinne von Satz 1 liegt vor bei einer im Abschlusszeugnis der Berufsausbildung ausgewiesenen Durchschnitts-, Gesamt- oder Abschlussnote von 2,5 oder besser.
Abschluss war in den frühen 2000’er und die Abschlussnote lagglaube ich ehr im dreier Bereich.
Also fällt Studium weg.
Der AII wäre denkbar, wenn wir die Mittel dazu hätten.
Ich formuliere mal vorsichtig weiter. Der Entscheidungsträger hat vor zwei Jahren beschlossen die Möglichkeit zum AII zu schließen. Er will die Akademisierung (Inspektorenanwärter) der Verwaltung. Soweit ich das überhaupt sagen kann, wurden auch alle Verträge mit dem Kommunalverband (Träger des Studieninstitutes) entsprechend gekappt.
Fragen daher:
kann der MA gezwungen werden zumindest Fachabi nachzuholen?
Muss die Verwaltung ihm zwingend einen Platz am Studieninstitut verschaffen?
Wird in all der Zeit die Zulage weitergezahlt – ggf. bis zum Sanktnimmerleinstag?