Guten Tag!
Ich arbeite in einer Behörde in NRW und habe eine grundsätzliche Frage.
Letztes Jahr hat sich zum 01.01. mein Aufgabengebiet komplett geändert, höchstwahrscheinlich auch die Eingruppierung.
Bis heute gibt es trotz mehrfacher Aufforderung nichts Offizielles. So gibt es weder eine Auflistung meiner jetzigen Tätigkeiten (also was alles in das neue Aufgabengebiet fällt), auch gab es keine Ergänzung oder Änderung zum Arbeitsvertrag. Bzgl. des letzteren Punktes teilte der PR mir mit, dass ich daher vertragsrechtlich gesehen auch nur die Tätigkeiten aus dem Arbeitsvertrag schulde, die schriftlich niedergelegt sind (somit also meine vorherigen Tätigkeiten).
Da ich mich in Personalangelegenheiten nicht so gut auskenne, wäre ich froh und dankbar, wenn mir jemand mitteilen würde auf was ich eigentlich grundsätzlich Anspruch habe (Änderung zum Arbeitsvertrag?).
Vor einigen Monaten habe ich bereits eine Aufstellung meiner jetzigen Tätigkeiten gemacht (also die Tätigkeiten, die derzeit bei mir anfallen), da hat mir mein Vorgesetzter gesagt, dass sich das aber im Verhältnis alles noch ändern würde. Seit dieser Zeit habe ich nun mehrfach darum gebeten, dass dies konkretisiert wird, bis dato ist da aber nichts passiert.
Meiner Meinung nach trage ich jetzt viel viel mehr Verantwortung als bei meiner vorherigen Tätigkeit, werde aber genauso entlohnt wie vorher.
Ist es ratsam meinem Vorgesetzten nochmals ganz eindeutig eine Frist zu setzen (auch wenn ich davon ausgehe, dass diese Frist erneut verstreichen wird) oder was soll / kann ich tun?
Mit unserer Personalabteilung habe ich ebenfalls schon gesprochen, aber die verweisen mich jedesmal an meinen Vorgesetzten.
Schon jetzt vielen Dank für die Antwort.