Autor Thema: komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung  (Read 11579 times)

Organisator

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #15 am: 07.01.2020 15:11 »
(...) werde ich wohl was Schriftliches aufsetzen und meinem Chef zukommen lassen.

Nochmal. Dein Chef ist nicht der richtigte Ansprechpartner! Nur der Personalbereich ist befugt, die Aufgaben zu übertragen. Da können die dreimal an deinen Chef verweisen.

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #16 am: 07.01.2020 15:17 »
Ich würde Anliegen, die ich mit dem AG zu klären hätte, stets mit dem AG klären. Der AG ist, wer im Arbeitsvertrag als AG genannt ist. Wie er sich intern organisiert, würde ich nicht zu meinem Problem machen.

WasDennNun

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #17 am: 07.01.2020 15:32 »
Nochmals vielen Dank für die Antworten. Da ja auch die Personalabteilung mich immer wieder an meinen Chef verweist und nach einiger Aussage erst dann etwas machen kann, wenn dort etwas Schriftliches vorliegt und wohl auch der PR zugestimmt hat, werde ich wohl was Schriftliches aufsetzen und meinem Chef zukommen lassen.
Beiden zukommen lassen!
und damit dein Chef feuer unter dem Hintern bekommt, sollte man ihm halt kipp und klar mitteilen, dass man solange man nicht förmlich die Bestätigung von der Personalabteilung (als dem AG) hat, keinen Finger für die neuen Aufgaben krum machen darf, da man ja Angst haben muss das man deswegen abgemahnt werden kann.
Zitat
Mal eine ganz blöde Frage: Da wir uns in der gesamten Abteilung duzen, kann ich dann bei einem solch hochoffiziellem Vorgehen, meinen Chef weiter duzen oder ist es ratsam ihn in dem Anschreiben mit "sehr geehrter Herr Dr. …" anzuschreiben?
Förmliche Schreiben sollte man auch förmlich halten.

clarion

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #18 am: 08.01.2020 00:06 »
Hallo, ich würde die Personalabteilung anschreiben. Alles förmlich formulieren. Das Anschreiben muss nicht lang sein. Ich würde die Formulierung von WasDennNun nehmen und deine neuen Tätigkeiten stichwortartig mit Spiegelstrichen ausführen. Du kannst erwähnen, dass wenn keine Rückmeldung binnen ein oder Wochen erfolgt, Du davon ausgehen musst, dass die neuen Aufgaben nicht wirksam übertragen sind und Du darum eine deinem aktuellen Arbeitsvertrag entsprechende Aufgabe zugeteilt bekommen musst. Der Vorgesetzte bekommt eine Kopie des Anschreibens zur Kenntnis. Er braucht nicht notwendigerweise ein eigenes Anschreiben. Ich denke, dann werden ein paar  Leute inklusive Deines Vorgesetzten rotieren.

Frank Lutz

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #19 am: 08.01.2020 15:40 »
Nochmals vielen Dank! Ich habe gestern abend ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt und heute morgen in unserer Personalabteilung abgegeben. Schauen wir mal wie es jetzt weitergeht....

Frank Lutz

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #20 am: 27.01.2020 11:36 »
Wie in meinem letzten Post mitgeteilt, habe ich ein Schreiben aufgesetzt und bei meinem Sachbearbeiter in der Personalabteilung eingereicht. Ich habe hier nochmals reingeschrieben, welche Tätigkeiten ich seit wann mache und dass ich darum bitte alles Weitere in die Wege zu leiten.

Heute erhielt ich nun mit unserer internen Post einen Nachtrag (in zweifacher Ausfertigung) zum Arbeitsvertrag und dem Hinweis, dass ich nun eine andere Entgeltgruppe (Entgeltgruppe wurde konkret angegeben) habe. Als Grund wurde die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten angegeben.

Es gab kein Begleitschreiben, kein Gespräch - einfach gar nichts.

Mein Sachbearbeiter ist diese Woche nicht da und ansonsten konnte mir auch niemand eine Auskunft geben.

Da ich nicht vom Fach bin, muss ich nochmals nachfragen: Ist die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten das selbe wie die Übertagung eines ganz neuen Aufgabengebietes? Oder lauert hier irgendwo eine Stolperfalle.


Frank Lutz

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #21 am: 27.01.2020 12:03 »
Ich hatte noch etwas vergessen...….

Aus diesem Nachtrag geht nur die Entgeltgruppe hervor, aber nicht in welche Stufe ich eingruppiert werde.

Aber wenn ich das bis dato richtig verstanden habe, darf ich nicht schlechter gestellt werden. Würde das mit dem Garantiebetrag auch auf meine Situation zutreffen?

Macht es hinsichtlich der Stufe einen Unterschied ob man höherwertige Tätigkeiten übernimmt oder ob man umgesetzt wird und Aufgaben zu bewältigen hat, die man nie zuvor bearbeitet hat (bzgl. Erfahrungsstufe)?

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #22 am: 27.01.2020 12:58 »
Wenn das andere Aufgabengebiet eine höherwertige Tätigkeit darstellt, ist es die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit und somit der Regelfall der Höhergruppierung.

WasDennNun

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #23 am: 27.01.2020 13:05 »
Macht es hinsichtlich der Stufe einen Unterschied ob man höherwertige Tätigkeiten übernimmt oder ob man umgesetzt wird und Aufgaben zu bewältigen hat, die man nie zuvor bearbeitet hat (bzgl. Erfahrungsstufe)?
Eine Höhergruppierung ist eine Höhergruppierung, egal was die vorherigen und/oder die neuen Tätigkeiten beim selben AG sind.

Frank Lutz

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #24 am: 27.01.2020 15:15 »
Vielen Dank für die Antworten. Ich scheine da wohl etwas sehr umständlich zu denken, denn ich war der Meinung, dass es doch auch irgendwie offiziell gemacht werden muss, welches meine Aufgaben sind.

Scheinbar reichte wohl mein Schreiben aus.

Manchmal kann es so einfach sein!

sr4711

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #25 am: 27.01.2020 16:50 »
Herzlichen Glückwunsch, nur nicht vergessen, das entgangene Entgelt auch für die Vergangenheit (seit Übernahme dieser neuen Tätigkeiten) einzufordern.

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #26 am: 27.01.2020 16:55 »
Besteht denn Grund zur Annahme, daß sich die auszuübende Tätigkeit in der Vergangenheit verändert hätte?

sr4711

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #27 am: 27.01.2020 17:14 »
Ich denke doch. Aus dem Startpost:

Letztes Jahr hat sich zum 01.01. mein Aufgabengebiet komplett geändert, höchstwahrscheinlich auch die Eingruppierung.

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #28 am: 27.01.2020 17:20 »
Im weiteren Verlauf des Threads hat sich aber dies ergeben:
Nein, nicht gemäß Deinen Ausführungen. Nach diesen hat der AG Deine Bereitschaft zu einer beabsichtigten Änderung abgefragt und irgendwelches subalternes Führungspersonal hat in höchst übergriffiger Art und Weise in Dein Arbeitsverhältnis eingegriffen, während Du einen mutmaßlich abmahnwürdigen Tatbestand dadurch verwirklichst, daß Du etwas anderes tust als das, was Dir der AG zur Ausübung aufgetragen hat.

Das wurde vom TE auch so bestätigt.

sr4711

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #29 am: 27.01.2020 17:29 »
Soweit klar. Aber vielleicht "irrt" sich der AG ja, was den Zeitpunkt der Übertragung der neuen Tätigkeiten angeht und dieser könnte ja nach Hinweis des AN (taktisch klug ausgestaltet) auch noch vorverlegt werden. Die kleinlaute Reaktion des AG nachdem der AN bereits über ein Jahr diese Tätigkeiten wahrnimmt könnte man vielleicht als Indiz werten, dass das Ansinnen nicht ganz chancenlos wäre.