Autor Thema: komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung  (Read 11059 times)

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #30 am: 27.01.2020 17:44 »
Möglich - wobei die Reaktion des AG m.E. nicht kleinlaut war, sondern lediglich die nicht unübliche Reaktion eines AG auf ein nicht untypisches Organisationsversagen von öffentlichen AG.

clarion

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #31 am: 27.01.2020 20:00 »
Herzlichen Glückwunsch zur Höhergruppierung.

Auch ich würde rückwirkend seit dem 01.01.2019 nachfordern. Mehr als (teilweise) ablehnenden das Personaldezernat nicht.

Frank Lutz

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #32 am: 28.01.2020 09:14 »
Nochmals danke für die positiven Antworten.

Das Schreiben, welches ich in der Personalabteilung abgegeben hatte, beinhaltete auch ganz klar den Hinweis, dass ich diese Tätigkeiten seit dem 01.01.2019 ausübe.

Dadurch, dass ja gestern der Nachtrag absolut kommentarlos bei mir einflatterte, und wie ihr schon richtig vermutetet, dass das Datum der Übernahme wichtig wäre, hat man in der Tat nicht den 01.01.2019 sondern den 01.01.2020 eingesetzt.

Ich habe gestern abend noch ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich darauf hingewiesen habe, dass man sich bestimmt in der Jahreszahl vertan hätte (Holzauge sei wachsam) und dass dies bitte noch zu ändern sei.Heute morgen habe ich das Schreiben direkt in der Personalabteilung abgegeben.

Allerdings habe ich auch gestern gelesen, dass man scheinbar nur 6 Monate zurückfordern kann.

Blöderweise habe ich aber in dem Schreiben vergessen, dass ich um Mitteilung bitte in welcher Stufe ich nun eingruppiert werde, aber ich gehe erstmal davon aus, dass ich nicht weniger verdiene als jetzt auch zzgl. des Garantiebetrages. 

lowsounder

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #33 am: 28.01.2020 09:42 »
Ja du kannst zwar nur 6 Monate das Entgelt zurückfordern allerdings beginnt deine Stufenlaufzeit bei einer Höhergruppierung ja von vorn. Und da macht es schon einen Unterschied.

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #34 am: 28.01.2020 09:45 »
Fordern kann man auch weiter zurück, der AG kann aber die Einrede des Verfalls geltend machen. Darauf kann er aber selbst kommen.

Es besteht - neben der tatsächlichen Unmöglichkeit - auch kein Anspruch auf eine rückwirkende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.

Ob Du um die Mitteilung der Stufe gebeten hast, ist völlig bums! Sie ergibt sich bei einer Höhergruppierung unmittelbar aus §17 Abs. 4 TV-L.

Isie

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #35 am: 28.01.2020 16:13 »
Fordern kann man auch weiter zurück, der AG kann aber die Einrede des Verfalls geltend machen. Darauf kann er aber selbst kommen.
Es ist rechtlich unbeachtlich, ob der Arbeitgeber die Einrede des Verfalls erhebt oder nicht. Der Anspruch ist verfallen, wenn er nicht innerhalb der Ausschlussfrist schriftlich geltend gemacht wurde.

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #36 am: 28.01.2020 16:24 »
Es ist aber praktisch nicht unbeachtlich, wenn der AG nicht darauf kommt, daß die Ansprüche verfallen sind. Zudem ist der AN nicht unrechtmäßig bereichert, wenn der AG im Irrtum über den Verfall leistet. Der Verfall durch die Ausschlußfrist ist etwas, auf das in der vorgerichtlichen zivilrechtlichen Auseinandersetzung die dadurch befreite Partei selbst kommen muß. Die Forderung des Gläubigers braucht den Verfall eines Teils seiner Ansprüche nicht berücksichtigen, eine solche Forderung ist auch grundsätzlich weder treu- noch pflichtwidrig.

Isie

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #37 am: 28.01.2020 16:31 »
Da hast du dich aber schön aus einer unpräziösen Formulierung herausgewunden.  ;)

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #38 am: 28.01.2020 16:41 »
Meine Formulierung war absolut präzise.

Isie

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #39 am: 28.01.2020 16:48 »
War sie nicht. Einrede ist ein juristischer Begriff, der hier nicht zutrifft.

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #40 am: 28.01.2020 16:52 »
Aber selbstverständlich tut er das.

Isie

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #41 am: 28.01.2020 17:08 »
Eine Begründung dafür darfst du gerne nachreichen. Viel Spaß dabei. Dein ausführlicher Beitrag in Sachen "praktisch nicht unbeachtlich" spricht für sich.

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #42 am: 28.01.2020 17:21 »
Mal abgesehen davon, daß es an Dir wäre darzulegen, inwiefern der Begriff unzutreffend sei, handelt es sich bei der Einrede des Verfalls um eine rechtshemmende Einwendung, auf die bspw. auch rechtswirksam verzichtet werden kann. Der Begriff wurde durch mich völlig korrekt verwendet, so auch bspw. durch LAG Hamm, Urteil vom 28.10.2009 - 3 Sa 579/09. Und jetzt darfst Du wieder unbedarft herumstümpern!

Isie

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #43 am: 28.01.2020 18:45 »
Das tust diesmal du - hoffentlich nur ausnahmsweise.  ;D

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #44 am: 28.01.2020 18:46 »
Dann bist Du eingeladen, dies darzulegen.