Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung im Rahmen der Tarifautomatik
sn4567:
Hallo,
wie ist das, wenn man am 01.05.2017 eine Tätigkeit begonnen hat in der EG 9b Stufe 3 und am 01.07.2017 in Stufe 4 gekommen ist und jetzt der AG feststellt, dass die Wertigkeit der Stelle 9c ist und dies rückwirkend anerkannt hat, dann wird doch ab dem 01.05.2017 aufgrund der Tarifautomatik das 9b durch 9c ersetzt und an der Stufe und der Stufensteigerung ändert sich doch nichts, oder? Gibt es hierzu Rechtsprechung?
Vielen Dank vorab.
Spid:
Die Rechtsmeinung des AG berührt die Eingruppierung nicht. Wenn er über Deine Eingruppierung eine irrige Rechtsmeinung hat, muß er sie zum Entstehungszeitpunkt korrigieren.
sn4567:
und was heißt das für die Stufen? Der AG beruft sich nun auf § 17 Abs. 4 TVöD und sagt damit würde die Stufe drei von vorne beginnen zu laufen und ich würde nicht zum 01.07.2017 in Stufe 4 übergehen.
Spid:
Wenn sich zum 01.07.17 die auszuübende Tätigkeit dahingehend geändert hat, als daß Du dadurch in E9c höhergruppiert warst, begann zu diesem Zeitpunkt die Stufenlaufzeit von vorn.
sn4567:
ok, ich verstehe es noch nicht ganz. Am 01.05.2017 habe ich in 9b Stufe 3 unter der darin bereits abgelaufenen Zeit angefangen und wurde am 01.07.2017 in Stufe 4 übergeleitet. Die Anerkennung der Stelle, dass diese 9c ist wird vom AG bereits ab dem 01.05.2017 anerkannt. Somit wäre ich ja nicht höherzugruppieren, sondern bin aufgrund der Tarifautomatik bereits eingruppiert, oder?
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