Das ist doch ein völlig anderer Sachverhalt. Die erhalten eine Zulage zu der Entgeltgruppe/Stufe, die sich ergeben hätte, wenn sie zum Ersten des vierten Monats der maßgeblichen Beschäftigung höhergruppiert gewesen wären. Für die ergäbe sich nur dann eine Änderung, wenn dieser Zeitpunkt vor dem 01.01.17 läge.