Nun, wenn Du schreibst, Du seist Betreuer in einem Wohnhaus gehe ich eher von einer Tätigkeit von Sozialarbeitern aus. Du erfüllst die Voraussetzung in der Person nicht und wärest somit in S8b Fg. 3 eingruppiert. Wenn es sich jedoch um Tätigkeiten von Heilerziehungspflegern handelt, bist Du in S4 Fg. 3 eingruppiert.