Ich empfehle einen wirtschaftswissenschaftlichen Master oder einen MPA wie bspw. in Kassel. Ein Jahr Berufserfahrung sollte nicht dagegen sprechen. Die Nachfrage nach LL.M.-Abschlüssen ist deutlich geringer als nach den o. g.
Das kann ich als LL.M-Absolvent unterschreiben.
Bin in NRW zum Assessment für den Aufstieg in die LG 2.2 zugelassen worden, weil ich meinen Abschluss noch vor der eigentlichen Verabschiedung der
Qualifizierungsverordnung gemacht habe.
Heute gibt die QualiVO mit § 9 recht konkret die Inhalte eines anerkennenswerten Masterstudiums vor... die meisten Dienstherren legen das seither recht eng aus. LL.M-Abschlüsse fallen mitunter nicht (mehr) unter die v.g. Regelung.
Bei einem MPA macht man dagegen nicht viel verkehrt. Die meisten Anbieter bzw. die mir bekannten Studiengänge dazu handeln die erforderlichen Inhalte/ Elemente ab (rechtliches Verwaltungshandeln, wirtschafts- und finanzwissenschaftliches Verwaltungshandeln, personalrechtliches Verwaltungshandeln, organisatorisches Verwaltungshandeln, Kommunikation und Führung in der Verwaltung).
LL.M Wirtschaftsrechtler werden mitunter schon mal in Bundesministerien und Bundesoberbehörden gesucht, aber eher weniger bei der kommunalen Verwaltung; dort ist wie gesagt der MPA die erste Wahl.
Muss man gucken, was einem passt und wo man designiert eine Verwendung finden möchte.