Ein Laufbahnwechsel in den hD war/ist als DO-Angestellter einfacher. Früher gab es auch spezielle Zulagen, das sind aber Altfälle.
Eine Verbeamtung sollte später auch problemlos möglich sein. Richtig ist aber, dass man dann einfacher zwischen den Behörden wechseln kann.
Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde: Das DO-Recht ist Anachronismus aus Zeiten des Kaiserreichs, als man den selbstverwalteten Sozialversicherungsträgern die Personalhoheit übertrug und dort gerade keine Beamtenverhältnisse wollte. Das DO-Recht war über Generationen die Chance für Menschen aus unteren Schichten einen gewissen Aufstieg in der Verwaltung bis hin in den hD zu erreichen, was für viele in der normalen Verwaltung nicht möglich gewesen wäre.