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Thema: Dienstordnungs-Angestelltenverhältnisse (DO-Angestellte)

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Luis1703:
Leider wurde das Thema schon geschlossen.
Beim BMAS gibt es einen Regierungsentwurf (13.12.2019). Was jemand wann es weiter geht?

Lars73:
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0001-0100/2-20.pdf

Es läuft nun das normale Gesetzgebungsverfahren.

Casiopeia1981:
Danke für den Link!

Bin etwas baff....

Es soll nicht nur mehr das DO-Recht geschlossen werden, es soll auch entgegen der ersten Überlegungen keine Dienstherrenfähigkeit für die BGn eingeführt werden.

Wasserkopp:
Damit bereitet man die Unfallversicherung auf weitere Änderungen/Einschnitte vor - wie auch immer die dann aussehen. Aber vermutlich wird es zeitnah weitere Fusionen geben oder gibt es hier gut informierte Gegenmeinungen?

bgler:
Wie Lars73 bereits schrieb, läuft das normale Gesetzgebungsverfahren. Es laufen im Hintergrund noch verschärfte Bemühungen der DGUV, Träger und Gewerkschaften, entsprechend auf das Verfahren einzuwirken und eine Abschaffung des DO-Rechts zu verhindern oder hilfsweise die Übertragung der Dienstherrnfähigkeit für alle UV-Träger zu erlangen.

Die ganze Angelegenheit ist wirklich seltsam. Die Begründung des BMAS geht komplett fehl, sie ist schon fast entsetzlich falsch. Insbesondere ist es auch arg mangelhaft, dass das BMAS den UV-Trägern die Möglichkeit der Beschäftigung von Beamten/DO-Angestellten nehmen will, diese aber solche unter Berücksichtigung des Grundgesetzes beschäftigen müssen (Erfüllung hoheitlicher Aufgaben durch Beamte (bzw. UV-spezifisch durch DO-Angestellte)). Hier hätte das BMAS wenn dann auch konsequent sämtliche, oder zumindest große Teile der, der UV obliegenden hoheitlichen Aufgaben der UV entziehen und anderen Behörden mit Dienstherrnfähigkeit übertragen müssen, was wiederum der Startschuss zur Abschaffung der ges. UV wäre. Aber nein, die UV soll offensichtlich die Aufgaben weiterhin ausführen, allerdings nicht mit den Mitteln, die das Grundgesetz (!) dafür vorsieht.

Auch nicht nachvollziehbar ist, weshalb die SVLFG und die UVBB weiterhin Dienstherrnfähigkeit besitzen sollen, die anderen UV-Träger jedoch nicht.

Ganz besonders amüsant ist außerdem, dass das BMAS anmerkt, dass man die durch die Abschaffung des DO-Rechts massiv eintretenden Personalgewinnungsprobleme (die bereits jetzt schon enorm sind) durch attraktive Tarifverträge ausgleichen könnte. Heißt also, dass man den BG-AT (entspricht dem TVÖD) ordentlich aufpeppen müsste (deutlich höhere Tabellenentgelte - deutlich höhere Lohn(neben)kosten). Gleichzeitig sieht das BMAS keine Kosten für die Wirtschaft. Wer zahlt nochmal die Beiträge zur UV? Autsch.

Hut ab, BMAS...

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