Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Thema: Dienstordnungs-Angestelltenverhältnisse (DO-Angestellte)
Luis1703:
Hallo zusammen
Es geht weiter.
Bundestag 12.03.2020 8152.Sitzung)
TOP 14
Luis1703:
OK es gibt noch einen der etwas retten möchte. Aus der gestrigen Bundestagssitzung:
Max Straubinger (CDU/CSU):
Wir als Union bedauern – darüber müssen wir noch diskutieren, auch bei den anschließenden Beratungen – die Abschaffung des Dienstordnungsrechtes bezüglich der DO-Angestellten. Es ist wichtig, dass die übertragenen Aufgaben auch wirkungsvoll erledigt werden können. Unfallversicherungsschutz ist eine wesentliche Auf-gabe, die wir den Betrieben geben. Die damit betrauten Personen müssen das auch wirkungsvoll tun können; denn es kann zu Betriebsschließungen führen. Dafür bedarf es meines Erachtens einer besonderen Stellung. Des-halb müssen wir überlegen, ob wir den Unternehmen nicht die Dienstordnungsfähigkeit geben. Denn wir müssen feststellen: Bei den Unfallversicherungsträgern in Bayern bzw. in Nordrhein-Westfalen übernehmen diese Tätigkeiten auch Beamte. Ich bin überzeugt, dass dies auf alle Unfallversicherungsträger auszuweiten ist. Das wollen wir in die Beratungen einbringen.
bgler:
--- Zitat von: Luis1703 am 13.03.2020 12:10 ---OK es gibt noch einen der etwas retten möchte. Aus der gestrigen Bundestagssitzung:
Max Straubinger (CDU/CSU):
Wir als Union bedauern – darüber müssen wir noch diskutieren, auch bei den anschließenden Beratungen – die Abschaffung des Dienstordnungsrechtes bezüglich der DO-Angestellten. Es ist wichtig, dass die übertragenen Aufgaben auch wirkungsvoll erledigt werden können. Unfallversicherungsschutz ist eine wesentliche Auf-gabe, die wir den Betrieben geben. Die damit betrauten Personen müssen das auch wirkungsvoll tun können; denn es kann zu Betriebsschließungen führen. Dafür bedarf es meines Erachtens einer besonderen Stellung. Des-halb müssen wir überlegen, ob wir den Unternehmen nicht die Dienstordnungsfähigkeit geben. Denn wir müssen feststellen: Bei den Unfallversicherungsträgern in Bayern bzw. in Nordrhein-Westfalen übernehmen diese Tätigkeiten auch Beamte. Ich bin überzeugt, dass dies auf alle Unfallversicherungsträger auszuweiten ist. Das wollen wir in die Beratungen einbringen.
--- End quote ---
Das lässt hoffen. Auch wenn der Herr Straubinger die UV-Träger als "Unternehmen" bezeichnet und von einer sog. "Dienstordnungsfähigkeit" spricht, wobei letzteres inhaltlich zumindest nicht völlig falsch ist..
Wasserkopp:
Kaum kommt so eine vermeintliche Krise, werden die wichtigen Themen vergessen.
Was ist nun mit dem DO-Recht, wie sollen wir jetzt mit dieser Ungewissheit leben? Kein Wunder, dass es in Deutschland so eine Aufregung gibt, wenn wir hier nicht handeln...
Wasserkopp:
Hat jemand einen aktuellen Stand?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version