Beschlussempfehlung lautet sinnvollerweise, dass alle BGen Dienstherrnfähigkeit erlangen. Begründung:
Die Möglichkeit Dienstordnungsverhältnisse zu begründen, war eines der Instrumente der gewerblichen Berufs-genossenschaften, um ihren besonderen Belangen als Unfallversicherungsträger und ihren spezifischen Berufs-bildern Rechnung zu tragen. Mit der Schließung des DO-Rechts wird den Berufsgenossenschaften ermöglicht, Beamtenverhältnisse zu begründen. § 149 schafft hierfür die allgemeinen Rahmenbedingungen. Bei der Begründung von Beamtenverhältnissen ist nach § 149 Absatz 1 die Vorrangstellung des Arbeitnehmerver-hältnisses zu beachten. Dadurch wird der Einsatz von Beamtinnen und Beamten auf den Kernbereich hoheitlicher Tätigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften (sogenannte Eingriffsverwaltung) sowie auf ihre wesentli-chen funktionalen Bereiche, deren nähere Konkretisierung der Selbstverwaltung der gewerblichen Berufsgenos-senschaften unter Aufsicht des Bundesamtes für soziale Sicherung obliegt, begrenzt. Ein zahlenmäßiges Verhält-nis von ein Fünftel Beamtinnen und Beamten zu vier Fünftel der übrigen Beschäftigten soll nicht überschritten werden. Die Einhaltung der Vorrangstellung der Arbeitnehmerverhältnisse wird durch die Selbstverwaltungen sichergestellt. Die Planstellenausbringungen in den Haushaltsplänen sind dem Bundesamt für soziale Sicherung im Rahmen seiner allgemeinen Aufsichtsbefugnisse entsprechend § 70 Absatz 2 SGB IV vorzulegen. § 149 Absatz 1 gilt nicht für die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr), weil diese neben ihren Kernaufgaben nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch auch in ganz erhebli-chen Umfang Aufgaben des Bundes, insbesondere auf dem Gebiet der See- und Binnenschifffahrt, als Teil der Bundesverwaltung in Form staatlicher Hoheitsgewalt verbunden mit polizeilichen Eingriffsbefugnissen wahr-nimmt.Neben der Möglichkeit der Verbeamtung können die Berufsgenossenschaften gemeinsam mit den Tarifpartnern zeitgemäße Tarifverträge ausgestalten und weiterentwickeln, um sich am Arbeitsmarkt als konkurrenzfähiger Ar-beitgeber zu positionieren und damit künftig attraktive Beschäftigungsbedingungen zu schaffen.