Autor Thema: Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)  (Read 18937 times)


WasDennNun

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #1 am: 09.01.2020 13:32 »
Gibt es hier im Forum Betroffene? Wie schätzt ihr das Thema ein?
Schwierige Situation, politisch sehr sensibel und verwunderlich, dass die sich da jetzt rantrauen.
Insbesondere wenn Firmen oder privat Personen das machen (Mitarbeitern billigen Wohnraum vermieten, günstig an Verwandte vermietet) das FA da voll hinlang,ist es verwunderlich , dass da nicht vorher drauf geachtet wurde, in dem der Wohnraum entsprechend vermietet wurde (glaube 2/3 ortsüblicher Miete ist da nen Grenze)
Könnte mir vorstellen, dass es da Beschwerden gab.
Zitat
Ich finde es ja schon stark, was da geschieht.
Bestimmt finden einige es auch äußerst kritisch, dass dort einigen ein geldwerter Vorteil gegeben wird und anderen nicht in diesen Genuss kommen.
Und es einfach vom Lohn abzuziehen ist tatsächlich ne starke Sache, eigentlich müsste es ja via Steuererklärung laufen, da wollte man wohl netter "Dienstleister" sein.

dmmx

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #2 am: 09.01.2020 14:48 »
Was mich wundert, ist, dass  2019 ein Gestz den Bundesrat passierte, nach dem Werkswohnungen eben NICHT mehr als geldwerter Vorteil gelten:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.ab-1-januar-2020-muenchen-die-steuer-fuer-werkswohnungen-faellt-weg.bc3ea205-596a-4291-8940-938c9b85ec96.html

Mir wurde im November der geldwerte Vorteil für mehrere Monate rückwirkend vom Lohn abgezogen. Will man da jetzt noch was mitnehmen, bevor es nicht mehr geht?

Oder verstehe ich da etwas falsch?


Bastel

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #3 am: 09.01.2020 15:26 »

Mir wurde im November der geldwerte Vorteil für mehrere Monate rückwirkend vom Lohn abgezogen. Will man da jetzt noch was mitnehmen, bevor es nicht mehr geht?

Oder verstehe ich da etwas falsch?

Es muss vielmehr noch mit genommen werden. Ist das ganze nicht dem Södi zu verdanken? Hätte der mal lieber seine Klappe gehalten ;D ;D

BAT

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #4 am: 09.01.2020 19:12 »
Es wurde immer schon gemunkelt, daß die Finanzämter im Süden Deutschlands nicht so genau hinsehen sollen. Vielleicht ist dieser "Kölsche Klüngel" den Kommunen bzw. deren Vertretern nicht mehr so genehm - einige Leute sehen sowas anders, meist Protestanten:-). Und daher greift die Kommune ab, wo das Finanzamt nicht so hinschaut.

Nur eine Vermutung... - also ein Politikum.

Kryne

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #5 am: 10.01.2020 06:51 »
Ist doch wie überall, Geld kann ich eben nur da holen wo es auch ist und da wir hier eben immer mehr Leute durchfüttern müssen im grandiosen Sozialstaat der die Welt versorgen will, muss halt mal wieder etwas Kohle in die Kassen gespült werden. Und wo lässt sich besser Geld abgreifen, als bei Staatsbediensteten ? Da ist jeden Monat das Geld in voller Höhe und pünktlich aufm Konto, da kann man ruhig mal zugreifen :)

Oder was denkt ihr warum wir eine Co2 Steuer bekommen und es keine Konkreten Maßnahmen in Punkto Klimawandel gibt...natürlich geht's auch da nur ums Geld :)

BAT

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #6 am: 10.01.2020 09:03 »
Na, das ist ja schon fast AFD-Manier hier.

Hier liegt schlicht ein geldwerter Vorteil vor, der selbstredend zu versteuern ist.

Und die CO2-Steuer ist ein sachlich schlechter, aber politisch guter Kompress zwischen weit auseinander liegenden Interessen und Ansichten. Und zudem eine ganz andere Sachlage.

Funker

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #7 am: 10.01.2020 10:51 »
Und es einfach vom Lohn abzuziehen ist tatsächlich ne starke Sache, eigentlich müsste es ja via Steuererklärung laufen, da wollte man wohl netter "Dienstleister" sein.
So ein Blödsinn. Vom Arbeitgeber gewährte geldwerte Vorteile unterliegen immer schon dem Lohnsteuerabzug.

WasDennNun

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #8 am: 10.01.2020 13:19 »
Na, das ist ja schon fast AFD-Manier hier.

Hier liegt schlicht ein geldwerter Vorteil vor, der selbstredend zu versteuern ist.
Richtig, dafür hast du dir ein Applaus verdient.

und das kann ziemlich teuer für die armen Mieter werden, da ja 10 Jahre nachversteuert werden müsste, sofern es tatsächlich als geldwerter Vorteil zu werten ist.
Und es einfach vom Lohn abzuziehen ist tatsächlich ne starke Sache, eigentlich müsste es ja via Steuererklärung laufen, da wollte man wohl netter "Dienstleister" sein.
So ein Blödsinn. Vom Arbeitgeber gewährte geldwerte Vorteile unterliegen immer schon dem Lohnsteuerabzug.
Stimmt meine Aussage war Blödsinn.

BATKFMaui

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #9 am: 10.01.2020 14:34 »
An BAT!

Inwiefern sehen Sie die Krynes Argumente als "AfD Manier" ?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Muenchner82

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #10 am: 10.01.2020 15:22 »
Die Stadibau bewegt sich mit diesem Vorgehen auf sehr dünnes Eis. Unser Verband (Mitglied im BBB) prüft die Sache gerade!

Der geldwerte Vorteil ist laut folgender Landtagsanfrage aus 2016 nämlich steuerfrei:

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0009522.pdf

Muenchner82

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #11 am: 10.01.2020 15:26 »
Mir wurde im November der geldwerte Vorteil für mehrere Monate rückwirkend vom Lohn abgezogen. Will man da jetzt noch was mitnehmen, bevor es nicht mehr geht?


Bitte lege Widerspruch ein und wende Dich an deine Gewerkschaft (falls vorhanden).

Das komische ist, dass es scheinbar willkürlich Leute getroffen hat. Während ein Kollege bei den Dezemberbezügen Abzüge hatte, war bei 2 Anderen bisher nichts und das obwohl alle 3 das Schreiben der Stadibau erhalten haben. Möglicherweise geht es nur da wo die Bindungsfrist bereits ausgelaufen ist.

Muenchner82

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #12 am: 10.01.2020 15:30 »
Hier liegt schlicht ein geldwerter Vorteil vor, der selbstredend zu versteuern ist.

NEIN: http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2015/r3.59.html

Wäre auch noch schöner wenn es bei preisgebundenem Wohnraum anders wäre. Dann müssten ja alle GWG und GEWOFAG Mieter (zu einem großen Teil sozial Schwache) ebenfalls zur Kasse gebeten werden.
« Last Edit: 10.01.2020 15:47 von Muenchner82 »

Gerda Schwäbel

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #13 am: 10.01.2020 15:47 »
NEIN: http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2015/r3.59.html

Haben Sie den verlinkten Text nicht gelesen oder nur nicht verstanden? Satz 11 von R3.59 weist doch exakt auf  das hin, was Sie in der Antwort #11 als "möglicherweise" geltend beschrieben haben: Mit Ablauf der Mietbindungsfrist läuft auch die Steuerbefreiung aus.

Muenchner82

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #14 am: 10.01.2020 15:53 »
Das ist natürlich das naheliegendste, allerdings gingen die Schreiben der Stadibau wohl an alle Mieter, ohne Differenzierung wo die Preisbindung ausgelaufen ist und wo nicht.
GWG und GEWOFAG haben noch viel mehr Wohnungen im Bestand bei denen dieser Tatbestand erfüllt ist. Mitarbeiter der Stadt München, die in solchen alten Wohnungen leben wurden bisher jedenfalls nicht zur Kasse gebeten.