Aber ach, das ist ja die bürokratische Idee, die ich hatte:-)
Ja genau, das da:
Hier sollte schlicht der allgemeine Satz der Umsatzsteuer (19 %) gelten bei der Grunderwerbssteuer. Bei selbstgenutztem Wohneigentum gar keine Steuer, bei Kleinvermietern vielleicht die übliche Grunderwerbssteuer.
Und da ich mich gerne belehren lasse, habe ich dich nur nach deinen Kriterien für selbstgenutzt gefragt, deren Beantwortung du leider schuldig bleibst.
Offenkundig hast du aber wieder Dinge raus gehauen, von denen du nur Headline Wissen aus dem Stern oder sonst wo her hast.
Und der Beste Hammer ist ja dieser Satz:
Du denkst weiterhin viel zu umständlich. Diese o.g. Forderung wäre ein Wiederherstellung der Regelungen bis Ende 1982. Man braucht noch nicht im Ansatz hierfür das Gehirn einschalten, wohl aber die historische Entwicklung kennen.
Aber ach, das ist ja die bürokratische Idee, die ich hatte:-)
Die Krönung der Unwissenheit!!!!
Vor 1982 war das GrEst-Recht auf über 60 verschieden Gesetze und Verordnungen und noch mehr Einzelvorschriften verteilt, du wünscht dir also dieses Bürokratiemonster zurück?? (deswegen wurde das bundeseinheitliche GrEstG eingeführt, weil der Verwaltungsaufwand für die Ausnahmetatbestände drastisch hoch war.)
Also bevor du deine netten Ideen so ahnungslos verbreitest, und dann noch absolut sich selbst widerlegend begründest, solltest du mal in dich gehen.
(An deine undifferenzierten dahin geredete Aussage, der Mensch kann nur 6h am Tag konzentriert arbeiten glaubst du wahrscheinlich auch noch, obwohl wissenschaftlich widerlegt, weil du wie immer nur die Headline liest und dann nicht weiter)
Fazit: Stimmt man sollte die historische komplett Entwicklung kennen, haste aber nicht. MEGA Peinlich!
Wo wir uns einig sind: Gerne kann man die Grunderwerbsteuer komplett abschaffen. Zumindest für natürliche Personen, egal für welchen Zweck es angeschafft wurde, das wäre Verwaltungstechnisch für diesen Bereich recht einfach zu lösen.
Der gewerbliche Bereich ist ja eh nicht in den Griff zu bekommen (Verkauf von Firmenanteilen die eigentlich Grunderwerbssteuerpflichtig sind etc...).
Und ja der Ausnahmetatbestand, dass selbstgenutztes Eigentum von der Grunderwerbsteuer befreit werden sollte, war bis 1983 gegeben, aber eben uA mit den von mir angerissenen Problematiken, kannst dich ja mal mit beschäftigen, bzw. die vielen gerichtlichen Verfahren dazu reinziehen. Und wie viel Steuerbetrug damit gemacht wurde, kann man sich denken.
Und ja ich finde es beschämend, dass die Länder sich hier primär an den normalen Bürger vergreift.