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Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 17.01.2020 08:15 ---Viele sagen, sich einen Kauf nicht leisten zu können. Dabei vergleichen Sie Miete (logischerweise ohne Tilgung) mit Kreditrate (inkl. Tilgung). Logisch, dass letzteres mehr ist.
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Logisch, natürlich muss man beim Mieter, den Tilgungsanteil der Käufer ebenfalls als Vermögensbildende Maßnahme in die Berechnung einbeziehen. Es gab glaube ich mal vor jahen eine Excelrechner bei Stiftungwahrentest, der dass berechnet hat.
--- Zitat ---Gebe nochmal zu bedenken: Nicht abbezahlen in 30 Jahren, sondern die Hälfte abbezahlen in 35 Jahren. Steht man zur Rente immer noch besser da als Miete zu zahlen und verursacht vergleichbar hohe monatliche Kosten.
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Ja, ist auch ein Weg: die Rate in höhe der Miete wählen und schauen wie weit man kommt.
was_guckst_du:
--- Zitat von: WasDennNun am 17.01.2020 08:35 --- Es gab glaube ich mal vor jahen eine Excelrechner bei Stiftungwahrentest, der dass berechnet hat.
--- Zitat ---...da, wo die Testergebnisse immer der Wahrheit entsprechen... ;)
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WasDennNun:
--- Zitat von: was_guckst_du am 17.01.2020 08:48 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 17.01.2020 08:35 --- Es gab glaube ich mal vor jahen eine Excelrechner bei Stiftungwahrentest, der dass berechnet hat.
--- Zitat ---...da, wo die Testergebnisse immer der Wahrheit entsprechen... ;)
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hihi, sind ja auch jahe.....
mannomann, sollte wohl doch Kaffee und Brille holen, bevor ich meine Legasthenie auf die Menschheit loslasse, da fehlt es halt am korrektiv.
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dmmx:
Update. In der Bezügemitteilung für Januar war Folgendes zu lesen:
"Durch Art. 2 Nr. 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität
und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wird in § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG ein Bewertungsabschlag für die
Berechnung des Sachbezugs bei einer vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer verbilligt überlassenen Wohnung eingeführt, der
nach vorläufiger Einschätzung zum Wegfall eines steuerpflichtigen Sachbezugs bei Staatsbedienstetenwohnungen ab dem
1.1.2020 führt. Eine abschließende Entscheidung erfolgt, sobald der Bezügestelle die maßgeblichen Daten zur Prüfung im
Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens übermittelt wurden. Für Sie ist nichts veranlasst."
Damit hat sich die Sache wohl erst mal erledigt...dennoch bleibt das Gefühl, man wollte vor Inkrafttreten dieses Gesetzes schnell noch Kasse machen.
WasDennNun:
--- Zitat von: dmmx am 22.01.2020 10:40 ---Damit hat sich die Sache wohl erst mal erledigt...dennoch bleibt das Gefühl, man wollte vor Inkrafttreten dieses Gesetzes schnell noch Kasse machen.
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Oder einen lange übersehendes Fehlverhalten korrigieren.
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