Autor Thema: Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)  (Read 18940 times)

Kaiser80

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #75 am: 17.01.2020 07:39 »

Deshalb sage ich, dass man eben keinen Vergleich anhand einer etwaigen aktuellen Miete ziehen sollte.

Ich halte die Vergleiche auch für unpassend. Der Vergleich kann doch nur Anhand des Liquiditätsabfluss gezogen werden. Kann ich mir 1000 kalt oder 1400 Annuität leisten? Der Rest ist doch rein individuell. Arbeitsplatz, Familienverhältnisse und und und…
Zudem beschleicht mich dass Gefühl, dass manche einfach nicht in der Lage sind einen Vermögensgegenstand (Immobilie) in ihrer persönlichen Bilanz zu bewerten.

Aber back to Topic...

Kaiser80

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #76 am: 17.01.2020 07:53 »
Und es einfach vom Lohn abzuziehen ist tatsächlich ne starke Sache, eigentlich müsste es ja via Steuererklärung laufen, da wollte man wohl netter "Dienstleister" sein.
So ein Blödsinn. Vom Arbeitgeber gewährte geldwerte Vorteile unterliegen immer schon dem Lohnsteuerabzug.
Nur, wenn der AG diesen erkennt! Sofern ich die Thematik durchdrungen habe, kam dieser Tatbestand erst durch eine Lohnsteueraussenprüfung ans Licht. Ob der AG bewusst oder unbewusst so handelte lass ich mal dahingestellt. Erkennt er den gW so unterliegt er natürlich dem LSt Abzug.
Zu meiner Zeit als Steuerfachangestellter wurden bei solchen "Vorgängen" grds ein neuer Steuerbescheid für die entsprechenden Veranlagungszeiträume je Steuerpflichtigem erlassen. Wie soll es auch sonst gehen?

WasDennNun

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #77 am: 17.01.2020 08:14 »
Hab grad mal bei Immoscout das erst beste Immobilienobjekt rausgesucht. Nicht mal Neubau, sondern 15 Jahre alt. 115m² Wohnfläche, kleiner Garten, 2 Stellplätze, 4 Zimmer (eigentlich sogar zu wenig wenn es Zukunftssicher sein soll). Kosten inkl. Kaufnebenkosten rund 470k. Wenn ich das in 33 Jahren abbezahlen will, hab ich eine monatliche Tilgung von rund 1400€. Das sind 50% mehr als meine aktuelle Kaltmiete, die zugegeben relativ günstig ist. Mal ohne Eigenkapital gerechnet.
Findest du da auch deine Wohnung für 1000€ kalt?
Aber ansonsten, tja, dann ist für dich Mieten die günstigere Variante.

Nein, aber vergleichbare Wohnungen kosten auch keinesfalls 1400€ kalt.

Deshalb sage ich, dass man eben keinen Vergleich anhand einer etwaigen aktuellen Miete ziehen sollte. Sofern man plant ein Haus innerhalb von ~30 Jahren abzubezahlen, wird man in Ballungsgebieten immer eine höhere Tilgungsrate haben als man eine Kaltmiete für eine vergleichbare Wohnung hätte. Das liegt in der Natur der Sache, da man ja auch zwischen Wohnung/Haus unterscheiden muss, wobei die Häuser die Heute hier gebaut werden sowieso schon fast nur noch eine Wohnung sind, da viele Vorteile die ein Haus früher hatte einfach fehlen. (Großer Garten, Garage, großer Keller und vieles mehr). Man hat halt nur keine Nachbarn mehr über einem, die Nachts um 1 Stepptanz üben :D
Jipp da stimme ich dir zu. Eigentlich hätte meine Frage lauten müssen, wie viel Miete zahlt man denn bei Immoscout für ein vergleichbares Objekt. Und dann kann man sich ausrechnen ob Mieten oder Kaufen die wirtschaftlich bessere Alternative ist (Und der Prämisse, dass man mehrere Dekaden dort wohnen bleibt, sonst wird es ja arg diffus mit der Bewertung). Ist ja so schon Glaskugel.
Ich gucke mir immer das Kaufpreis-Mietverhältnis an, um eine Grundgefühl für die Bewertung eines Objektes zu bekommen und war in der glücklichen Lage vor 8 Jahren ein Objekt mit dem Verhältnis 10 zu erwerben, während meine selbstgenutzte Hütte eher bei 25 liegt.

Organisator

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #78 am: 17.01.2020 08:15 »

Deshalb sage ich, dass man eben keinen Vergleich anhand einer etwaigen aktuellen Miete ziehen sollte. Sofern man plant ein Haus innerhalb von ~30 Jahren abzubezahlen, wird man in Ballungsgebieten immer eine höhere Tilgungsrate haben als man eine Kaltmiete für eine vergleichbare Wohnung hätte.


Viele sagen, sich einen Kauf nicht leisten zu können. Dabei vergleichen Sie Miete (logischerweise ohne Tilgung) mit Kreditrate (inkl. Tilgung). Logisch, dass letzteres mehr ist.

Gebe nochmal zu bedenken: Nicht abbezahlen in 30 Jahren, sondern die Hälfte abbezahlen in 35 Jahren. Steht man zur Rente immer noch besser da als Miete zu zahlen und verursacht vergleichbar hohe monatliche Kosten.

Funker

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #79 am: 17.01.2020 08:19 »
Und es einfach vom Lohn abzuziehen ist tatsächlich ne starke Sache, eigentlich müsste es ja via Steuererklärung laufen, da wollte man wohl netter "Dienstleister" sein.
So ein Blödsinn. Vom Arbeitgeber gewährte geldwerte Vorteile unterliegen immer schon dem Lohnsteuerabzug.
Nur, wenn der AG diesen erkennt! Sofern ich die Thematik durchdrungen habe, kam dieser Tatbestand erst durch eine Lohnsteueraussenprüfung ans Licht. Ob der AG bewusst oder unbewusst so handelte lass ich mal dahingestellt. Erkennt er den gW so unterliegt er natürlich dem LSt Abzug.
Zu meiner Zeit als Steuerfachangestellter wurden bei solchen "Vorgängen" grds ein neuer Steuerbescheid für die entsprechenden Veranlagungszeiträume je Steuerpflichtigem erlassen. Wie soll es auch sonst gehen?
Gemäß § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG haftet der Arbeitgeber ggf. für die Lohnsteuer, wenn er einen Lohnsteuerabzug unterlässt.

WasDennNun

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #80 am: 17.01.2020 08:35 »
Viele sagen, sich einen Kauf nicht leisten zu können. Dabei vergleichen Sie Miete (logischerweise ohne Tilgung) mit Kreditrate (inkl. Tilgung). Logisch, dass letzteres mehr ist.
Logisch, natürlich muss man beim Mieter, den Tilgungsanteil der Käufer ebenfalls als Vermögensbildende Maßnahme in die Berechnung einbeziehen. Es gab glaube ich mal vor jahen eine Excelrechner bei Stiftungwahrentest, der dass berechnet hat.
Zitat
Gebe nochmal zu bedenken: Nicht abbezahlen in 30 Jahren, sondern die Hälfte abbezahlen in 35 Jahren. Steht man zur Rente immer noch besser da als Miete zu zahlen und verursacht vergleichbar hohe monatliche Kosten.
Ja, ist auch ein Weg: die Rate in höhe der Miete wählen und schauen wie weit man kommt.


was_guckst_du

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #81 am: 17.01.2020 08:48 »
Es gab glaube ich mal vor jahen eine Excelrechner bei Stiftungwahrentest, der dass berechnet hat.
Zitat
...da, wo die Testergebnisse immer der Wahrheit entsprechen... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY)
« Antwort #82 am: 17.01.2020 08:57 »
Es gab glaube ich mal vor jahen eine Excelrechner bei Stiftungwahrentest, der dass berechnet hat.
Zitat
...da, wo die Testergebnisse immer der Wahrheit entsprechen... ;)
hihi, sind ja auch jahe.....
mannomann, sollte wohl doch Kaffee und Brille holen, bevor ich meine Legasthenie auf die Menschheit loslasse, da fehlt es halt am korrektiv.

dmmx

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY) UPDATEpdate
« Antwort #83 am: 22.01.2020 10:40 »
Update. In der Bezügemitteilung für Januar war Folgendes zu lesen:
"Durch Art. 2 Nr. 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität
und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wird in § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG ein Bewertungsabschlag für die
Berechnung des Sachbezugs bei einer vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer verbilligt überlassenen Wohnung eingeführt, der
nach vorläufiger Einschätzung zum Wegfall eines steuerpflichtigen Sachbezugs bei Staatsbedienstetenwohnungen ab dem
1.1.2020 führt. Eine abschließende Entscheidung erfolgt, sobald der Bezügestelle die maßgeblichen Daten zur Prüfung im
Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens übermittelt wurden. Für Sie ist nichts veranlasst."

Damit hat sich die Sache wohl erst mal erledigt...dennoch bleibt das Gefühl, man wollte vor Inkrafttreten dieses Gesetzes schnell noch Kasse machen.

WasDennNun

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Antw:Geldwerter Vorteil - Stadibau-Wohnungen (BY) UPDATEpdate
« Antwort #84 am: 22.01.2020 10:43 »
Damit hat sich die Sache wohl erst mal erledigt...dennoch bleibt das Gefühl, man wollte vor Inkrafttreten dieses Gesetzes schnell noch Kasse machen.
Oder einen lange übersehendes Fehlverhalten korrigieren.