1. Tätigkeiten werden nur eingruppierungsrelevant, wenn sie "ordentlich" übertragen wurden.
2. sind diese übertragen (warum sollten sie dir denn sonst entzogen werden), wärst du in EG10 eingruppiert und würdest mangels AII ein Stufe niedriger vergütet (also nach EG 9c)
3. wenn du mit deiner 20jährigen Berufserfahrung die Voraussetzungen zum prüfungsfreien Aufstieg erfüllst, wäre für dich auch die EG 10 drin
Wenn es allerdings eine interne Ausschreibungsrichtlinie gibt, dass höherwertige Stellen grundsätzlich auszuschreiben sind, müsstest du dich auf deine eigene Stelle bewerben. Eine entsprechende Richtlinie existiert bei uns auch; allerdings sind bei uns Ausnahmen zugelassen, wenn eine Stelle höherwertiger wird und der Stelleninhaber die Voraussetzungen für die neue Eingruppierung erfüllt.
Du solltest auf jeden Fall unverzüglich rückwirkend (Ansüruch nur 6 Monate rückwirkend) dein zustendes Entgelt einfordern und mal schauen, was passiert.