Autor Thema: Ausschreibung ab EG 10  (Read 5488 times)

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Ausschreibung ab EG 10
« Antwort #15 am: 10.01.2020 07:52 »
@Spid

..unter Punkt 2.2.2 (Anforderungen in der Person) der Erläuterungen zur Entgeltordnung (VKA) zum TVöD steht ..."unverändert gilt, dass die Beschäftigten in der jeweils niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert sind, wenn sie zwar die übrigen Anforderungen, nicht aber die Anforderungen in der Person erfüllen"....

..daraus folgere ich, dass hier eine Eingruppierung nach 9c vorliegt, wenn Forderung AII nicht erfüllt wird...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Antw:Ausschreibung ab EG 10
« Antwort #16 am: 10.01.2020 08:02 »
Erläuterungen der VKA sind tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist die Vorbemerkung Nr. 2 zur EGO, die bestimmt, daß  wenn in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt ist, TB, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen, grundsätzlich in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert sind. Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht bzw. ihre Voraussetzungen sind nicht in einem Tätigkeitsmerkmal bestimmt, sondern in Vorbemerkung Nr. 7 zur EGO.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Ausschreibung ab EG 10
« Antwort #17 am: 10.01.2020 08:11 »
...und wo ist jetzt der Unterschied im Ergebnis?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Antw:Ausschreibung ab EG 10
« Antwort #18 am: 10.01.2020 08:20 »
Der Unterschied ist, daß keine Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe erfolgt.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Ausschreibung ab EG 10
« Antwort #19 am: 10.01.2020 08:30 »
...irgendwie lese ich die von dir zitierte Regelung anders... :D...selbst mein Arbeitgeber liest diese Regelung anders...und der ist nicht bekannt dafür, etwas zu verschenken...

...oder meinst du lediglich, dass zwar nach 10 eingruppiert ist, die Bezahlung nur nach 9c erfolgt?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Antw:Ausschreibung ab EG 10
« Antwort #20 am: 10.01.2020 08:40 »
Nein. Es handelt sich bei der Ausbildungs- und Prüfungspflicht um keine Anforderung in einem Tätigkeitsmerkmal, es handelt sich um eine Vorbemerkung. Der Anwendungsbereich der Vorbemerkung Nr. 2 ist somit nicht eröffnet. Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht steht der Eingruppierung in E9c ebenso entgegen wie der Eingruppierung in E10. Zu den weiteren Auswirkungen siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111420.msg131502.html#msg131502

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Ausschreibung ab EG 10
« Antwort #21 am: 10.01.2020 08:51 »
...die Arbeitgeber in meinem TVöD-VKA-Umfeld handeln alle so, wie von mir beschrieben...auch die Gewerkschaften (verdi und komba) sehen das so..

...man kann der Threaderöffnerin also nur raten, sich entsprechend vertreten zu lassen und sich die Butter nicht einfach vom Brot nehmen zu lassen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Antw:Ausschreibung ab EG 10
« Antwort #22 am: 10.01.2020 08:56 »
Und Ahmet vom McDonalds-Bedientresen sieht es vielleicht auch so. Das ist jedoch unbeachtlich, da die Anwendung der Vorbemerkung Nr. 2 ohne daß ihr Anwendungsbereich eröffnet ist, zu tarifwidrigen Ergebnissen führt, da eine Eingruppierung in E9c explizit ausgeschlossen ist, läßt sich selbst bei Vermutung einer Regelungslücke diese nicht durch die analogen Anwendung der Vorbemerkung Nr. 2 schließen.