Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Klausel Rückzahlung Jahressonderzahlung bei Kündigung?
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			Meme:
			
			Servus,
ich hab am 01.04.2019 angefangen, Vertrag TV-L. Kann ich also mit "4 Wochen zum Monatsschluss" kündigen, spätestens also noch am 28.03.20?
Muss ich die Jahressonderzahlung zurückzahlen? Gab es anteilig für ab April.
Ich finde weder im TV-L noch im Tvöd einen Absatz dazu? Mir haben einige erzählt, dass man bis 31.03. beschäftigt sein muss?
Danke & Grüsse
		
			Spid:
			
			Nein.
Nein.
Ist das eine Frage?
Ist das eine Frage?
		
			Meme:
			
			Servus und danke für die schnelle Reaktion
ich hab am 01.04.2019 angefangen, Vertrag TV-L. 
Kann ich also mit "4 Wochen zum Monatsschluss" kündigen, spätestens also noch am 28.03.20 
meinte: danach greifen die 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres (also Quartal)
Muss ich die Jahressonderzahlung zurückzahlen? 
Also definitiv NEIN - Weil kein Absatz dafür vorhanden?
Frage: War das früher so, dass man es zurückzahlen musste?
Danke & Grüsse
		
			Spid:
			
			Die Kündigungsfrist beträgt nach Ende der Probezeit bei einer Beschäftigungszeit beim selben AG von bis zu einem Jahr einen Monat zum Monatsschluss - mithin kann noch am 31.03.20 mit dieser Frist gekündigt werden.
Richtig. Regelungen die nicht getroffen worden sind, gibt es nicht.
Im BAT gab es eine solche Regelung.
		
			Meme:
			
			Hab vielen Dank!
		
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