Autor Thema: Klausel Rückzahlung Jahressonderzahlung bei Kündigung?  (Read 2302 times)

Meme

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Servus,
ich hab am 01.04.2019 angefangen, Vertrag TV-L. Kann ich also mit "4 Wochen zum Monatsschluss" kündigen, spätestens also noch am 28.03.20?
Muss ich die Jahressonderzahlung zurückzahlen? Gab es anteilig für ab April.
Ich finde weder im TV-L noch im Tvöd einen Absatz dazu? Mir haben einige erzählt, dass man bis 31.03. beschäftigt sein muss?
Danke & Grüsse

Spid

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Nein.

Nein.

Ist das eine Frage?

Ist das eine Frage?

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Servus und danke für die schnelle Reaktion

ich hab am 01.04.2019 angefangen, Vertrag TV-L.
Kann ich also mit "4 Wochen zum Monatsschluss" kündigen, spätestens also noch am 28.03.20
meinte: danach greifen die 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres (also Quartal)

Muss ich die Jahressonderzahlung zurückzahlen?
Also definitiv NEIN - Weil kein Absatz dafür vorhanden?

Frage: War das früher so, dass man es zurückzahlen musste?
Danke & Grüsse

Spid

  • Gast
Die Kündigungsfrist beträgt nach Ende der Probezeit bei einer Beschäftigungszeit beim selben AG von bis zu einem Jahr einen Monat zum Monatsschluss - mithin kann noch am 31.03.20 mit dieser Frist gekündigt werden.

Richtig. Regelungen die nicht getroffen worden sind, gibt es nicht.

Im BAT gab es eine solche Regelung.

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Hab vielen Dank!