Autor Thema: Zusammentreffen von Ruhegehalt und Rente  (Read 2339 times)

flip

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Zusammentreffen von Ruhegehalt und Rente
« am: 09.01.2020 21:15 »
Hallo,
folgender Fall:
Schweberhinderter Beamter geht mit 63 Jahren in den Ruhestand.
Er hat bis dahin 30,59 ruhegehaltsfähige Dienstjahre
zuzüglich 6 Jahre Kindererziehungszuschlag
vermindert um Versorgungsausgleich wg. Scheidung

Zusätzlich bezieht der Beamte eine gesetzliche Rente.
Diese setzt sich zusammen aus:
- Vordienstzeiten im ö.D.
- Grundwehrdienst
- Zeiten mit Schulbesuch
- Pflichtbeitragszeiten während UoB als Beamter
- Zugewinnausgleich aus Ehescheidung

Neben der Rente wird die Versorgung nur bis zum Erreichen einer Höchstgrenze gezahlt.
- wie wird die Höchstgrenze der Beamtenversorgung berechnet?
- welche Anteile der Rente werden hierbei angerechnet?

mecki111

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Antw:Zusammentreffen von Ruhegehalt und Rente
« Antwort #1 am: 10.01.2020 10:33 »
Für den Höchstgrenzen - Ruhegehaltssatz rechnet die Zeit ab vollendetem 17. Lebensjahr bis zu Ruhestand. Im vorliegenden Fall ergibt dies den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 v.H. Dieser wird auf die Endstufe des Grundgehaltes der Besoldungsgruppe und die weiteren ruhegehaltfähigen Dienstbezüge angewandt. Ergibt sich aus der Festsetzung des Ruhegehaltes ein Versorgungsabschlag, so wird dieser Prozentsatz des Versorgungsabschlages auch auf die Höchstgrenze angewandt.

Es wird die Rente (ohne freiwillige Anteile) angerechnet. Dabei wird der Versorgungsausgleich nicht beachtet. Sollte also die Rente ebenfalls wegen des Versorgungsausgleichs gekürzt sein, wird die Rente vor der Kürzung angerechnet. Sollte die Rente durch den Versorgungsausgleich erhöht sein, bleibt diese Erhöhung anrechnungsfrei.