Ihre Schlussfolgerungen sind richtig!
Ich vermute, dass die Stufenfestsetzung erst erstellt worden ist, nachdem die Zahlungsaufnahme veranlasst wurde und die Bezügestelle die richtige Erfahrungszeit - mangels konkreter Unterlagen - zunächst schätzen musste. Wenn Sie es genau wissen wollen, empfehle ich Ihnen die Nummer anzurufen, die auf Ihrer Bezügemitteilung zwei Zeilen unter "Auskunft erteilt:" aufgedruckt ist.