Autor Thema: Tätigkeitswechsel Stufenlaufzeit  (Read 2220 times)

Danielle

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Tätigkeitswechsel Stufenlaufzeit
« am: 10.01.2020 08:31 »
Hallo zusammen,

eine Beschäftigte hat vom 1.1.17 bis 30.12.19 eine Stelle als Sachgebietsleiterin Fachbereich Bildung inne gehabt und hat zu 30 % die Fachberatung in Kindertageseinrichtungen vorgenommen. Die Vergütung erfolgte nach EG 11.

Zum 1.1.19 hat sie die Funktion Sachgebietsleitung abgegeben und ist nunmehr 100 % als Fachberaterin tätig - die Stelle wurde mit S 17 bewertet.

Das Personalamt ist der Auffassung, es handelt sich um eine neue Tätigkeit/Stelle, daher beginnt die Stufenlaufzeit neu.

Die Beschäftigte ist der Auffassung, dass die Stufenlaufzeit ab 1.1.17 zu berücksichtigen sei.

Wer hat Recht?

Viele Grüße
Danielle

Spid

  • Gast
Antw:Tätigkeitswechsel Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 10.01.2020 08:44 »
Keiner. Der AG hat zwar hinsichtlich des Neubeginns der Stufenlaufzeit recht, die Begründung ist aber Unfug. Der Neubeginn der Stufenlaufzeit ergibt sich aus §16 Abs. 3. E11 und S17 sind nunmal nicht dieselbe Entgeltgruppe.