Hallo an alle,
ich habe mich auf eine externe Stellenausschreibung beworben und wurde genommen. Als fachliches Profil wurde in der Stellenausschreibung angegeben, dass man entweder Verwaltungsfachangestellte/innen, Verwaltungswirte/inne oder Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Ausbildung (Rechtsanwaltsfachangestellte, kaufmännischer Bereich) sucht.
Ich selbst verfüge über eine abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel und habe jetzt einen Arbeitsplatz mit der Entgeltgruppe 7 bekommen. Weiterhin habe ich mich dazu verpflichtet, den Verwaltungslehrgang I zu absolvieren. Eingruppiert werde ich in die EG 4 mit Zulage zur EG 7. Bedeutet wohl, dass ich monetär keinen Nachteil habe.
Bisher dachte ich, dass ich mind. in EG 5 eingruppiert werden müsste aufgrund meiner Ausbildung. Ich kenne mich leider im Tarifrecht gar nicht aus, habe mich aber versucht etwas einzulesen und könnte auch zu dem Entschluss kommen, dass ich aufgrund des nicht vorhanden VL 1 in EG 4 eingestuft werde. Bundesland ist NRW in dem die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt.
Wäre nett, wenn mir jemand weiter hilft.