Ein Beamter einer Kreisverwaltung möchte sich mit vorgeschalteter Abordnung zum Bund versetzen lassen.
Ist dabei die Mitnahme von zahlreichen angesparten Urlaubstagen (gem. Urlaubsverordnung des Bundeslandes zum Zweck der Kinderbetreuung / Kinder bis 12 Jahre) möglich?
Eine ähnliche rechtliche Möglichkeit zur Ansparung von Urlaubstagen zur Kinderbetreuung gibt es in den entsprechenden bundesrechtlichen Verordnungen auch seit geraumer Zeit.
Kann darüberhinaus Resturlaub aus dem Vorjahr in das neue Jahr und zum neuen Dienstherrn mitgenommen werden?
Kann der noch nicht abgegoltene Urlaub der ersten beiden Monate diesen Jahres zum neuen Dienstherrn mitgenommen werden?
Eine Abgeltung aller Urlaubstage wäre beim jetzigen Dienstherrn aus zeitlichen Gründen unmöglich, bliebe demnach nur die Auszahlung übrig (war so eigentlich nicht geplant!).
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.