Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Höchstbetrag PKV

(1/2) > >>

VaPi:
Hab zwar gegoogelt bin aber nicht so recht schlau über den Höchstbetrag als Beamter in der PKV geworden.

Es gibt ja für die PKV generell einen Höchstbetrag der gezahlt werden muss. Kann man diesen bei einer Beihilfe von 50% einfach halbieren und dies ist dann der jeweilige Höchstbetrag der anfallen kann oder können die Versicherer trotzdem einen höheren Betrag berechnen?

schnitzelesser:
Die Versicherer können berechnen, was sie wollen. Es gibt da grundsätzlich keinen Höchstbetrag.

WasDennNun:

--- Zitat von: schnitzelesser am 11.01.2020 17:48 ---Die Versicherer können berechnen, was sie wollen. Es gibt da grundsätzlich keinen Höchstbetrag.

--- End quote ---
naja, die müssen sich schon an Regeln halten und können nicht berechnen was sie wollen und sie entscheiden es ja auc hnicht alleine im stillem Kämmerlein.
Allerdings ist es richtig, dass es da innerhalb eines Tarifes keinen Höchstbetrag gibt.

Man kann jedoch in den Basistarif wechseln, der leistungstechnisch GKV Niveau hat und gedeckelt ist beim GKV Niveau.

2strong:

--- Zitat von: WasDennNun
naja, die müssen sich schon an Regeln halten und können nicht berechnen was sie wollen und sie entscheiden es ja auc hnicht alleine im stillem Kämmerlein.
[/quote ---Welche Regelungen begrenzen die Beitragshöhe in der PKV und mit wem hat ein Anbieter eine Tarifhöhe abzustimmen?
--- End quote ---

yamato:
Wie hier schon gesagt wurde ist die Höhe beim Basistarif auf den Höchstbeitrag zur GKV beschränkt, unabhängig vom Einkommen des Versicherten.
Ausnahme bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II/XII ist dieser auf Antrag zu halbieren.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version