Autor Thema: Frage zu Entgeltgruppe 4 TV-L  (Read 5753 times)

tausob

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Frage zu Entgeltgruppe 4 TV-L
« am: 12.01.2020 20:08 »
Hallo zusammen,
kurz zu mir... Ich bin 45 Jahre jung,verheiratet,eine Tochter. Ich habe 18 Jahre als Busfahrer gearbeitet,darunter zuletzt 3 Jahre bei einer Tochter der DB. Durch eine Krankheit darf ich den Beruf als Busfahrer nicht mehr ausüben,bzw. ich darf keine Personen mehr befördern. In meiner jetzigen GmbH ist leider keine Platz mehr für mich.

Da ich länger als 2 Jahre meinen Vertrag habe,greift für mich eine Beschäftigungssicherung. Ich soll mich in der internen Stellenbörse der DB umschauen. Darunter ist auch ein Link der "service.bund"-Seite. Dort bin ich auf eine Stelle gestoßen die mich sehr interessiert...

Es wird ein Zivilkraftwagenfahrer gesucht. Die Voraussetzungen erfülle ich zu 95%,die Chancen sollten nicht allzu schlecht stehen. Nun zu meiner Frage... In der Ausschreibung steht folgender Satz: "Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 4 TV-L i.V.m. Pkw-Fahrer-TV-L."

Nun habe ich einmal einen Tarifvertrag gefunden in dem das monatliche Brutto mit 2.382€ gerechnet wird. In dem entsprechenden Tarifvertrag für Pkw-Fahrer ist eine Tabelle die von 2.873,70€-3.718,54€ reicht...  ???

Das sind schon gewaltige Unterschiede... Ich denke mal es liegt am "i.V.m." was ja bedeutet in Verbindung mit,oder?

Also gehe ich mal vom geringsten aus (2.382€) plus Zulagen oder ähnliches aus dem Manteltarifvertrag?

Danke erst mal für Eure Hilfe!

Spid

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Antw:Frage zu Entgeltgruppe 4 TV-L
« Antwort #1 am: 12.01.2020 20:34 »
Personenkraftwagenfahrer, für die der Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder gilt, erhalten ein Pauschalentgelt nach Anlage 1-3 des zuvor genannten Tarifvertrags. Dieses liegt nicht unerheblich über dem Tabellenentgelt der E4, weil damit auch Überstunden und Überstundenzuschläge pauschal abgegolten sind.

Pseudonym

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Antw:Frage zu Entgeltgruppe 4 TV-L
« Antwort #2 am: 12.01.2020 20:49 »

tausob

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Antw:Frage zu Entgeltgruppe 4 TV-L
« Antwort #3 am: 12.01.2020 21:54 »
Okay... In der Stellenbeschreibung steht ja Eingruppierung in Stufe 4. Damit sind also etwa Überstunden oder sonstiges abgegolten?
Und dann würde ich in Stufe 4 im ersten Jahr auf ein Bruttogehalt von 3.338€ kommen?  :o

Spid

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Antw:Frage zu Entgeltgruppe 4 TV-L
« Antwort #4 am: 12.01.2020 23:38 »
Wie meinen?

tausob

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Antw:Frage zu Entgeltgruppe 4 TV-L
« Antwort #5 am: 13.01.2020 02:51 »
In der verlinkten Tabelle steht z.b. in der Pauschalgruppe 4 in Stufe 4 ein Entgelt von 3.338€. Bei Pauschalgruppe 1 sind es immer noch 2.963€. Das erscheint mir als Laie in der Sache sehr hoch!?

WasDennNun

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Antw:Frage zu Entgeltgruppe 4 TV-L
« Antwort #6 am: 13.01.2020 06:36 »
Die Pauschalgruppe hängt von der geleisteten Arbeitszeit ab. Die kann sich alle halbe Jahre ändern.
Wenn du startest, wirst du idR 6 Monate in der Gruppe 1 sein und dann wird geschaut, wo du hinkommst mit deinen Stunden.

Isie

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Antw:Frage zu Entgeltgruppe 4 TV-L
« Antwort #7 am: 13.01.2020 07:06 »
@tausob:
Es gibt keine Stufe 4, sondern nur die Pauschalgruppen. Innerhalb der Pauschalgruppen wird nach Jahren gestaffelt. Frage am besten nach, in welche Pauschalgruppen du kommst und in welchen Jahresbericht.

tausob

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Antw:Frage zu Entgeltgruppe 4 TV-L
« Antwort #8 am: 13.01.2020 07:56 »
"Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 4 TV-L i.V.m. Pkw-Fahrer-TV-L."
Das ist das Original aus der Anzeige.
@Isie
Hab mich mit Pauschalgruppe und Entgeltgruppe vertan,sorry...

Also wäre der Beginn Pauschalgruppe I, Entgeltgruppe 4 bei 185 Stunden.




WasDennNun

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Antw:Frage zu Entgeltgruppe 4 TV-L
« Antwort #9 am: 13.01.2020 08:19 »
"Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 4 TV-L i.V.m. Pkw-Fahrer-TV-L."
Das ist das Original aus der Anzeige.
@Isie
Hab mich mit Pauschalgruppe und Entgeltgruppe vertan,sorry...

Also wäre der Beginn Pauschalgruppe I, Entgeltgruppe 4 bei 185 Stunden.
Zumindest hättest du keinen Anspruch auf mehr.  Entspricht 185 bis 196 Std. 2.963,70€ in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie des Saarlandes

Es kommt aber vor, dass Fahrer, gleich das Entgelt der Pauschalgruppe erhalten, die ihrer monatlichen Arbeitszeit entspricht.

tausob

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Antw:Frage zu Entgeltgruppe 4 TV-L
« Antwort #10 am: 13.01.2020 08:28 »
Alles klar, danke erstmal.
Mit der Summe ist dann aber alles abgegolten? Zulagen, Überstunden...
Weihnachtsgeld? Urlaubsgeld?

Spid

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Antw:Frage zu Entgeltgruppe 4 TV-L
« Antwort #11 am: 13.01.2020 08:36 »
Der TV-L sieht weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld vor.  Neben dem Pauschalentgelt werden für die Arbeit an Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen, Vorfesttagen, in der Nacht und an Samstagen Zeitzuschläge nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 TV-L gezahlt.

Isie

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Antw:Frage zu Entgeltgruppe 4 TV-L
« Antwort #12 am: 13.01.2020 12:41 »
Im November gibt es eine Jahressonderzahlung, wenn die Voraussetzungen des § 20 TV-L erfüllt sind.

tausob

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Antw:Frage zu Entgeltgruppe 4 TV-L
« Antwort #13 am: 13.01.2020 15:37 »
Na ja,Stelle hat sich erledigt. In den Anforderungen für die Stelle steht Berufserfahrung als Auslieferungsfahrer oder Taxifahrer. Meine 18 Jahre als Busfahrer im Linienverkehr zählen da nicht. Bewerben kann ich mich,wird aber nicht berücksichtigt. Trotzdem danke für Eure Hilfe...