Hallo Zusammen,
wie sieht es aus, wenn in einem befristeten Arbeitsvertrag (mit Sachgrund) eine Probezeit von sechs Wochen geschrieben steht. Tatsächlich ist aber bei Sachgrund die PZ-Dauer sechs Monate, oder?
Jedenfalls, die im Arbeitsvertrag genannten sechs Wochen sind abgelaufen.
Jetzt möchte die Vorgesetzte den Kollgen kündigen, weil er die Arbeit nicht geleistet bekommt und ihm erfolglos immer wieder Arbeitsabläufe erklärt werden müssen.
Was gilt nun, die "falsche" PZ-Dauer die im AV genannt ist, oder die richtige Dauer von sechs Monaten.
Vermutlich gilt das im AV genannte, weil der AG auch auf PZ verzichten oder verkürzen kann, oder?
Wenn aber der Kollege noch keine sechs Monate bei uns beschäftigt war, greift doch der Kündigungsschutz noch gar nicht, d.h. doch ihm kann hier gekündigt werden.
Danke