Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Falsche Probezeitdauer
Lars73:
Bei zwei Jahren Vertragsdauer braucht es keine besondere Ermächtigung für die Kündigung.
Idefix:
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Das Neueste ist nun die Behauptung des PR, dass mit der verkürzten PZ auch der Kündigungsschutz verkürzt sei. Soll heißen: das Arbeitsverhältnis muss nicht sechs Monate beim gleichen Arbeitgeber bestanden haben. Kündigungsschutz tritt nach der verkürzten PZ ein.
Stimmt das?
Spid:
Nein. Die Wartezeit des KSchG steht in keinem Zusammenhang zu einer vereinbarten Probezeit.
Idefix:
Danke für die Info
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