Hallo zusammen.
Betrifft:
- städtischen Angestellten (Hausmeister)
- betreut mehrere städtische Immobilien
Sachverhalt:
Städtische Veranstaltungshalle
Samstagabend Theaterauführung von 18-23 Uhr
Sonntagabend Bandkonzert von 19-22 Uhr
Arbeiten des Hausmeisters:
Samstagmorgen von 8-11 Uhr erfolgt die Bestuhlung der Veranstaltung (Umbau Bestuhlung vom Freitag), Einweisung der Schauspieler
Samstagabend von 23-24 Uhr Nachbearbeitung nach Auffürungsende inklusiv Abschließen der Veranstaltungshalle
= gesamt 4 Stunden am Samstag
Sonntagmorgen 8-10 Uhr erfolgt die Bestuhlung (Wiederum Umbau Bestuhlung, diesmal vom Samstag), Einweisung der Musiker
Sonntagabend von 22-23 Uhr Nachbearbeitung nach Auffürungsende inklusiv Abschließen der Veranstaltungshalle
= gesamt 3 Stunden am Sonntag
Folgende Fragen:
Bezugsreferenz:
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1436 (Punkte "a", "c" und "f")
# Welche Zuschläge sind an den Hausmeister zu zahlen?
Überstunden (Punkt "a") oder aber Samstags- und Sonntagsarbeit (Punkt "c" bzw. "f")?
# Wie werden die Arbeiten am Samstagmorgen gewertet, da Punkt "f" ja nur die Samstag-Zeit von13 bis 21 Uhr beschreibt? Sind daher die Samstagmorgen-Arbeiten ganz "normale" (also generell zuschlagsfreie) Arbeitszeit?
# Ist es zulässig, dass die anfallenden Arbeitsstunden einfach einem Überstundenkonto gutgeschrieben werden, auch ohne Zuschläge an den Hausmeister zu zahlen?
# Wie werden diese Arbeiten gewertet, wenn diese innerhalb eines Bereitschaftsdienstes ausgeführt werden? (regelmäßiger Bereitschaftszyklus des Hausmeisters zweiwöchig bzw. dreiwöchig)