Autor Thema: Unter welche "Sonderform der Arbeit" (§ 8 TVöD) zählt das Folgende?  (Read 1901 times)

der Wenz

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Hallo zusammen.

Betrifft:

- städtischen Angestellten (Hausmeister)
- betreut mehrere städtische Immobilien

Sachverhalt:

Städtische Veranstaltungshalle

Samstagabend Theaterauführung von 18-23 Uhr
Sonntagabend Bandkonzert von 19-22 Uhr

Arbeiten des Hausmeisters:

Samstagmorgen von 8-11 Uhr erfolgt die Bestuhlung der Veranstaltung (Umbau Bestuhlung vom Freitag), Einweisung der Schauspieler
Samstagabend von 23-24 Uhr Nachbearbeitung nach Auffürungsende inklusiv Abschließen der Veranstaltungshalle
= gesamt 4 Stunden am Samstag

Sonntagmorgen 8-10 Uhr erfolgt die Bestuhlung (Wiederum Umbau Bestuhlung, diesmal vom Samstag), Einweisung der Musiker
Sonntagabend von 22-23 Uhr Nachbearbeitung nach Auffürungsende inklusiv Abschließen der Veranstaltungshalle
= gesamt 3 Stunden am Sonntag

Folgende Fragen:

Bezugsreferenz: http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1436 (Punkte "a", "c" und "f")

# Welche Zuschläge sind an den Hausmeister zu zahlen?
Überstunden (Punkt "a") oder aber Samstags- und Sonntagsarbeit (Punkt "c" bzw. "f")?

# Wie werden die Arbeiten am Samstagmorgen gewertet, da Punkt "f" ja nur die Samstag-Zeit von13 bis 21 Uhr beschreibt? Sind daher die Samstagmorgen-Arbeiten ganz "normale" (also generell zuschlagsfreie) Arbeitszeit?

# Ist es zulässig, dass die anfallenden Arbeitsstunden einfach einem Überstundenkonto gutgeschrieben werden, auch ohne Zuschläge an den Hausmeister zu zahlen?

# Wie werden diese Arbeiten gewertet, wenn diese innerhalb eines Bereitschaftsdienstes ausgeführt werden? (regelmäßiger Bereitschaftszyklus des Hausmeisters zweiwöchig bzw. dreiwöchig)

Spid

  • Gast
Warum oder?

Samstag Vormittag ist ganz gewöhnliche Arbeitszeit.

Was soll ein „Überstundenkonto“ sein?

Innerhalb von Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit werden Bereitschaftszeiten und solche tatsächlicher Inanspruchnahme nicht gesondert ausgewiesen.