Hallo zusammen,
es kam doch am 19.12. ein Rundschreiben vom AG-Verband, dass AT-Zulagen zur Gewinnung oder Bindung bestimmter Fachkräfte gezahlt werden dürfen.
in dem geschrieben wurde:
Der Beschluss hat den folgenden Wortlaut:
„Die Mitgliederversammlung erhebt keine Bedenken, die nachstehende Regelung bis zum 31. Dezember 2020 anzuwenden.
Zur Gewinnung oder Bindung von
- Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Tierärzten (Teil II Abschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L),
- Beschäftigten in der IT (Teil II Abschnitt 11 Unterabschnitte 1 bis 4 der Entgeltordnung zum TV-L sowie Fachinformatiker) und
- Ingenieuren (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 der Entgeltordnung zum TV-L)
kann im begründeten Einzelfall übertariflich eine Fachkräftezulage von monatlich bis zu 1.000 Euro gezahlt werden. Die Zulage kann längstens für eine Dauer von fünf Jahren gewährt werden und ein- oder mehrmalig bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren verlängert werden. Neben der Fachkräftezulage soll keine Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L gezahlt werden.“