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Höhergruppierung

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Wizzard76:
Hallo liebe Leute,

bin noch relativ neu im öD und habe da mal eine Frage.

Wie sieht der allgemeine Vorgang(Wen muss man ansprechen,welches Formular, usw )einer Veränderung der EG im öD aus? (auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Veränderung gegen 0 geht). Und wenn es sie den gibt bitte auch mit den unterschiedlichen Eskalationsstufen.

Ein paar Paar Infos dabei:

Vorgesetzter ist gegen eine Erhöhung

Aussage PR: "Das ist ein schwieriger Fall muss mich da einlesen, aber wohl eher nein"

Bereich Hochschule

Danke für die Antworten

Mfg

MrRossi:
Es ändert sich die EG mit Änderung Eingruppierung, die widerum mit Änderung der auszuführenden Tätigkeiten. Einen Antrag gibt es hierzu nicht.

Lars73:
Geht es darum, dass aus deiner Sicht die Eingruppierung die der Arbeitgeber vermutet falsch ist oder darum höherwertige Aufgaben zu bekommen.

Wenn der Arbeitgeber hinsichtlich der Eingruppierung irrt wäre die entsprechende Bezahlung schriftlich einzufordern. Danach Eingruppierungsklage.

Wenn es um die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten geht kann man dies nur beim Arbeitgeber anregen. Ansonsten auf entsprechende höherwertige Stellen bewerben. Theoretisch kann man es auch mit einer Änderungskündigung versuchen. Aber dann ist man danach vermutlich nicht mehr Arbeitnehmer beim bisherigen Arbeitgeber.

Wizzard76:
@MrRossi der Schritt ist schon zu weit was meine Frage betrifft!

@Lars73 du kommst meiner Frage schon näher. Es geht in meinem Fall darum das ich der Meinung bin, das der AG irrt.(Aber auch für meine Frage ist es unerheblich ob er oder ich irre)

Ich möchte halt den Vorgang wissen wie sowas allgemein von statten geht! Wo forder ich die Bezahlung schriftlich ein? (ich hab auch mal von einem Formblatt gehört) Und wenn der AG die Zahlung ablehnt also Eingruppierungsklage(Über die Gewerkschaft o Anwalt)? (Klingt gut)

Glaube nicht alles was mein AG und PR mir erzählt "wie die Welt funktioniert".

Das der AG und PR sagen geht nicht und ich es schlucken muss ist also von beiden ein Falschaussage?!



Spid:
Das Instrument heißt nicht Eingruppierungsklage, sondern Eingruppierungsfeststellungsklage - da TB bereits entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind und das Gericht lediglich feststellt, welche das ist.

Schuldner des Entgelts ist der AG. Wie der sich intern organisiert, ist nicht Dein Problem. Du richtest Deine Forderung an die Stelle, die im Arbeitsvertrag als AG genannt ist. Es bietet sich an, eine Frist zu setzen.

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