Hallo,
ich beabsichtige den Wechsel von einem Arbeitgeber aus dem Bereich des TV-L West zu einem AG im Bereich des TVöD-VKA.
Hinsichtlich der tariflichen Kündigungsfristen bin ich allerdings ein wenig verunsichert und würde euch darum bitten, Licht ins Dunkel zu bringen.
§ 34 TV-L bestimmt ja die Kündigungsfrist. Im Absatz 3 Satz 3 und 4 steht dabei folgendes: "Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber."
Ich bin nun seit 5 Jahren bei meinem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt. Davor war ich allerdings bereits 13 Jahre bei einem Arbeitgeber im TVöD-Vka beschäftigt.
Meine Frage ist nun, ob diese 13 Jahre ebenfalls zu der in Absatz 1 genannten Kündigungsfrist hinzugerechnet werden und meine Kündigungszeit entsprechend 6 Monate zum Quartalsende beträgt? Habe ich das richtig verstanden?