Autor Thema: Kündigungsfrist Wechsel TV-L zu TVöD-VKA  (Read 1799 times)

Stirup

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Kündigungsfrist Wechsel TV-L zu TVöD-VKA
« am: 14.01.2020 09:30 »
Hallo,

ich beabsichtige den Wechsel von einem Arbeitgeber aus dem Bereich des TV-L West zu einem AG im Bereich des TVöD-VKA.

Hinsichtlich der tariflichen Kündigungsfristen bin ich allerdings ein wenig verunsichert und würde euch darum bitten, Licht ins Dunkel zu bringen.

§ 34 TV-L bestimmt ja die Kündigungsfrist. Im Absatz 3 Satz 3 und 4 steht dabei folgendes: "Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber  als  Beschäftigungszeit  anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber."

Ich bin nun seit 5 Jahren bei meinem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt. Davor war ich allerdings bereits 13 Jahre bei einem Arbeitgeber im TVöD-Vka beschäftigt.

Meine Frage ist nun, ob diese 13 Jahre ebenfalls zu der in Absatz 1 genannten Kündigungsfrist hinzugerechnet werden und meine Kündigungszeit entsprechend 6 Monate zum Quartalsende beträgt? Habe ich das richtig verstanden?

Spid

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Antw:Kündigungsfrist Wechsel TV-L zu TVöD-VKA
« Antwort #1 am: 14.01.2020 09:32 »
Nein.

Stirup

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Antw:Kündigungsfrist Wechsel TV-L zu TVöD-VKA
« Antwort #2 am: 14.01.2020 09:39 »
Gut, dass ich nachgefragt habe. Die Kündigungsfrist beträgt somit 3 Monate oder?

Damit ich den Paragraph dann auch richtig verstehe, Satz 3 bzw. 4 findet hier keine Anwendung, da der neue Arbeitgeber nicht vom Geltungsbereich des TV-L betroffen ist?

Lars73

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Antw:Kündigungsfrist Wechsel TV-L zu TVöD-VKA
« Antwort #3 am: 14.01.2020 09:42 »
3 Monate zum Quartalsende. Also jetzt frühstens zum 30.6.2020.

Satz 3 und 4 finden keine Anwendung, weil § 34 lediglich Bezug auf Satz 1 und 2 nimmt.

Stirup

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Antw:Kündigungsfrist Wechsel TV-L zu TVöD-VKA
« Antwort #4 am: 14.01.2020 09:46 »
Alles klar, der Bezug steht dort ja auch deutlich. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...  ;)

Danke für die Aufklärung!