Autor Thema: E15+ - Optionen nach TV-L  (Read 2372 times)

Coolcat

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E15+ - Optionen nach TV-L
« am: 14.01.2020 11:00 »
Hallo zusammen,
für mich ist das Thema ÖD komplett neu....ich bewerbe mich um eine Direktorenstelle im Bereich TV-L.
Ich habe seit vielen Jahren einen außertariflichen AV in der freien Wirtschaft.

Frage, welche Optionen habe ich meine Gehalt oberhalb E15 zu vereinbaren?

* Ich habe von Zulagen gelesen, allerdings sollen diese auch begrenzt sein (Stufe 2 E15?)?
* Gibt es außertarifliche Verträge, wenn ja ab welchem "Level" greifen diese? Vor- und Nachteile ggü. TV-L?
* Gibt es noch weitere Optionen?

Vielen Dank schon mal für Euere Rückmeldungen.

Finde es echt gut das es so ein Forum gibt, die Aufmachung ist zudem sehr ansprechend.

Viele Grüße
Coolcat

Spid

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Antw:E15+ - Optionen nach TV-L
« Antwort #1 am: 14.01.2020 11:05 »
Außer- und übertarifliches Entgelt ist naheliegenderweise kein Regelungsgegenstand des TV-L.

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:E15+ - Optionen nach TV-L
« Antwort #2 am: 14.01.2020 11:06 »
Es gibt AT-Verträge, die in aller Regel an die Brutto-Entgelte der B-Besoldung anknüpfen und im Übrigen bis auf Überstunden den jeweiligen Tarifvertrag in Bezug nehmen. Ob und wie die zum Tragen kommen, ist Hauspolitik.

Lars73

  • Gast
Antw:E15+ - Optionen nach TV-L
« Antwort #3 am: 14.01.2020 11:11 »
Grundsätzlich sind außertarifliche Verträge möglich. Diese greifen für Tätigkeiten über E15. Also im Kern Bereiche wo Beamte in der B-Besoldung wären. Wenn es eine Ausschreibung nach E15 war sind dort aber wenig Chancen.

Die Zulage wurde schon erwähnt. Im ersten Schritt ist es auch wichtig dann die Stufe bei Einstellung zu verhandeln.

Nachteil kann sein, dass bestimmte Regelungen des Tarifvertrages nicht greifen. Daneben wird oft die Arbeitszeit wie für Beamte vereinbart.
Mustertexte des Bundeslandes kann man in einigen Fällen im Netz finden.