Autor Thema: Personalgewinnungsprämie §43 BBesG  (Read 4494 times)

flippi

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Personalgewinnungsprämie §43 BBesG
« am: 14.01.2020 14:14 »
Hi Zusammen,

da ich kurz vor meiner Einstellung/Ernennung als Beamter (Bund) stehe wurde ich nun auf den §43 BBesG, welcher im Rahmen des BesStMG novelliert wurde, aufmerksam gemacht.

Kennt jemand die konkreten Anforderungen um die Prämie zu erhalten? Muss die Stelle/der Dienstposten dafür bereits im Vorfeld ausgeschrieben sein? Wer entscheidet über die Zuteilung? Betrifft es nur IT-Personal?

Zum Hintergrund: Die für mich zu besetzende Stelle ist im Ressort BMF (A13) als Wirtschaftsinformatiker. Ich bin derzeit nicht im öDienst tätig, werde also "von außen" eingestellt.

Beste Grüße

2strong

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Antw:Personalgewinnungsprämie §43 BBesG
« Antwort #1 am: 14.01.2020 17:42 »
Seitens der Behörde müssen ein hinreichendes Gewinnungsinteresse und entsprechende Haushaltsmittel vorliegen.

BStromberg

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Antw:Personalgewinnungsprämie §43 BBesG
« Antwort #2 am: 17.01.2020 11:51 »
Vom Profil her könnten Sie gut in den avisierten Personenkreis fallen.

Wenn das aber bisher noch nicht zur Sprache kam und ihre Einstellung quasi vollzogen wurde,
sehe ich dienstlicherseits keine Notwendigkeit mehr, Sie in den Genuss dieser Prämie kommen zu lassen.

Das sind meinstens Bonbons, die man (als gut vorbereiteter Bewerber) i.R.d. Vorstellungsgesprächs bei einem sich abzeichnenden Zuschlag zur Sprache bringt!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

flippi

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Antw:Personalgewinnungsprämie §43 BBesG
« Antwort #3 am: 17.01.2020 14:25 »
Ja so etwas habe ich schon befürchtet. Naja, ich werde es bei der Personalabteilung nochmal zur Sprache bringen (mit wenig Aussicht auf Erfolg denke ich). Wenn es nicht funktioniert bin ich mir bewusst das der Fehler im Vorfeld wohl bei mir lag.
Eigentlich schade, bei der Bw wird man explizit darauf hingewiesen, zumindest vor einigen Jahren noch ;-)

BStromberg

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Antw:Personalgewinnungsprämie §43 BBesG
« Antwort #4 am: 20.01.2020 07:11 »
Ja so etwas habe ich schon befürchtet. Naja, ich werde es bei der Personalabteilung nochmal zur Sprache bringen (mit wenig Aussicht auf Erfolg denke ich). Wenn es nicht funktioniert bin ich mir bewusst das der Fehler im Vorfeld wohl bei mir lag.
Eigentlich schade, bei der Bw wird man explizit darauf hingewiesen, zumindest vor einigen Jahren noch ;-)

Da sollten Sie weniger selbstkritisch sein.

Es ist ja noch nicht die letzte Messe gelesen
und ob Ihre Einsatzdienststelle überhaupt Gebrauch macht von dem Instrument,
konnten Sie auch noch nicht final in Erfahrung bringen.

All zu hoch pokern, wie z.B. "Wenn ich das nicht bekomme, dann komm ich gar nicht erst!" würde ich keinesfalls empfehlen. Der Schluss geht oftmals nach hinten los. Personaler lassen sich nicht gerne nötigen; auch nicht von Mangelbewerbern  ;)

Ämter/Behörden gegeneinander zu vergleichen bringt da auch gar nichts.

Sollte es nicht klappen, dann könnten sich sich zu gegebener Zeit ja mal in Hinblick auf designierte Personalerhaltungsprämien (§ 43 I Nr. 2 BBesG) oder die Praxis zur Vorweggewährung von Erfahrungsstufen schlau machen; nur so als Tipp.
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(Charles Dickens)

poil20

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Antw:Personalgewinnungsprämie §43 BBesG
« Antwort #5 am: 03.02.2020 19:57 »
Hallo zusammen,
wird diese Personalgewinnungsprämie ebenfalls gewährt wenn ein Dienstherrenwechsel von Land zu Bund vorliegt.
Viele Grüße und Danke vorab

fromesurfer

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Antw:Personalgewinnungsprämie §43 BBesG
« Antwort #6 am: 15.03.2020 16:12 »
Vielen Dank Frau BStromberg für die ausführliche Antwort.