Hallo zusammen,
bei einer Stellenausschreibung (E13) eines großem Forschungsinstituts für einen Fachgruppenleiter E13 ist folgende Voraussetzung angegeben:
"Ihr Profil: Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung in Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbare Studienrichtung oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen."
Im weiteren Text ist dann allerdings von "Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Aufgabenübertragung." die Rede.
Eingruppierung nach Aufgabenübertragung verstehe ich ja, aber nach Qualifikation darf doch eigentlich die E13 nicht geändert werden, da man ja gleichwertige Fähigkeiten oder Kenntnisse zulässt. Damit dürfte zumindest für die Qualifikation keine Änderung der E13 gegeben sein, oder sehe ich das falsch ?
Danke schon mal im Voraus