Autor Thema: "Schlechterstellung" durch Höhergruppierung  (Read 4479 times)

Bable

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Hallo zusammen,
da ich neu hier bin, entschuldigt, wenn ich diese Frage nicht in den bisherigen gefunden habe.

Folgende Ausgangsituation besteht bei mir. Wir sind in unserem Unternehmen "in Anlehnung an der TV-L" bezahlt. Ich befinde mich im Moment in E12S4. Nun habe ich durch einen beruflichen Aufstieg die Möglichkeit, ab April 2020 in E13 zu rücken. Nun habe ich das mal durchgerechnet.

Mein regulärer Aufstieg in E12S5 wäre im Februar 2022. Bis dahin würde ich in der E13 mehr verdienen (würde wohl in E13S4 aufsteigen). Da E12S5 aber wesentlich besser vergütet wird als E13S4 hätte ich ein starkes Minus zu erwarten, bis ich im April 2025 dann nach dem regulären Aufstieg in E13S5 wieder mehr bekommen würde als in E12S5. Hier ist der Unterschied aber so gering, dass ich durch das vorherige "Minus" erst im Oktober 2032 bei einem Plus wäre.

Gibt es da eine Möglichkeit im Rahmen des TV-L jetzt im April in E13S4 zu gehen und dann im Februar 2022 in E13S5? Oder ist das Verhandlungssache mit dem Chef? Ich kann nunmal heute noch nicht sagen, ob ich bis 2032 und danach in dem Unternehmen arbeiten werden.

Grüße
Florian

Isie

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Antw:"Schlechterstellung" durch Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 14.01.2020 17:53 »
Eine unmittelbar geltende tarifliche Grundlage gibt es nicht. Das ist Verhandlungssache, aber nicht so, wie du es formuliert. Wenn du der einzige geeignete Bewerber bist, hast du vielleicht eine Chance.

nichts_tun

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Antw:"Schlechterstellung" durch Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 14.01.2020 18:31 »
Gibt es da eine Möglichkeit im Rahmen des TV-L jetzt im April in E13S4 zu gehen und dann im Februar 2022 in E13S5? Oder ist das Verhandlungssache mit dem Chef? Ich kann nunmal heute noch nicht sagen, ob ich bis 2032 und danach in dem Unternehmen arbeiten werden.


§ 17 Abs. 2 S.1 TV-L: Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.

Zu prüfen wäre, ob diese Regelung einschlägig für dich ist, wenn du in "Anlehnung an den TV-L" vergütet wirst.

WasDennNun

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Antw:"Schlechterstellung" durch Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 15.01.2020 06:49 »
Und ob seine Leistung und die der Kollegen gemessen wird.
Ansonsten kann man eine Zulage nach 16.5 verhandeln.

Bable

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Antw:"Schlechterstellung" durch Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 23.01.2020 12:34 »
Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise!  :)